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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Joachim Obergfell-Fuchs, Rüdiger Wulf<br />

ner solchen Evaluation etwa, dass 50 % der Entlassenen wieder verurteilt<br />

werden, dann sind es eigentlich 60 %, wenn man den statistischen Fehler herausrechnet.<br />

Das ist eine beträchtliche Größenordnung.<br />

10. Fehlerquelle „Erwischtenquote“<br />

Will man die Frage beantworten, ob eine Behandlungsmaßnahme im Jugendstrafvollzug<br />

erfolgreich ist, muss man außerdem den tatsächlichen<br />

Rückfall berücksichtigen. Es reicht nicht, sich auf die registrierten Rückfälle<br />

im Hellfeld zu beschränken. Nimmt man die Legalbewährung als Kriterium<br />

für die Beurteilung des Erfolgs einer Behandlungsmaßnahme, so ist diese<br />

auch dann erfolglos, wenn der Proband eine relevante Tat begeht, die im<br />

Dunkelfeld bleibt. 13 Der Anspruch an die Behandlung im Jugendstrafvollzug<br />

geht so weit, dass der junge Gefangene deliktfrei bleiben soll und nicht nur,<br />

dass er sich nicht „erwischen lassen soll“. Es geht um die Verhaltensebene<br />

und nicht um die Ebene der sozialen Kontrolle bzw. der Registrierung.<br />

Daraus ergeben sich freilich neue methodische Probleme, die Delikte der<br />

Probanden im Dunkelfeld, das zudem über die Straftaten hinweg äußerst<br />

heterogen verteilt ist und durch weitere Faktoren wie Täter-Opfer-Beziehung<br />

oder soziale Kontrolle beeinflusst wird, methodisch einigermaßen zuverlässig<br />

zu erfassen. Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit, auf jeden tatsächlichen<br />

Rückfall abzustellen.<br />

11. Zweifelhafte Praktikabilität von<br />

Rückfalluntersuchungen<br />

Das wohl stärkste Argument gegen Rückfalluntersuchungen zur Evaluierung<br />

des Jugendstrafvollzuges betrifft die Praktikabilität bzw. die ökologische<br />

Validität solcher Untersuchungen. Der Zeitplan einer Evaluation könnte folgendermaßen<br />

aussehen:<br />

• Behandlung von jungen Gefangenen 2009, etwa mit einem Anti-Gewalt-<br />

Training;<br />

• Entlassung der jungen Gefangenen Anfang 2010;<br />

• Fünfjähriger Beobachtungszeitraum bis Ende 2014;<br />

13 Schätzungen gehen von einer Größenordnung von etwa 90 % Dunkelfeld aus; vgl.<br />

exemplarisch Kury, H.: Das Dunkelfeld der Kriminalität. Kriminalistik 55 (2001), S. 74-<br />

84.

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