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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Die neue österreichische Wiederverurteilungsstatistik 437<br />

Gerichte nicht vermeiden zu können meinen, eine formelle Verurteilung<br />

auszusprechen. Sie zeigt zugleich Personen, die es nicht vermeiden konnten,<br />

nach einer Verurteilung wieder vor Gericht zu stehen und nicht nur einmalig<br />

verurteilt zu werden. So sagen die Wiederverurteilungen sowohl etwas über<br />

Risikogruppen/Personenkategorien als auch etwas über Justizpraxen aus. Die<br />

WVS zeigt also <strong>–</strong> genau genommen <strong>–</strong> Interaktionsmuster zwischen Straftätern<br />

und Justiz, Start, Fortsetzung und Beendigung solchen Interaktionsgeschehens,<br />

kriminelle Karriereverläufe in diesem Sinne. Dabei sind sowohl<br />

Informationen über Personen als auch über Interventionen sehr eingeschränkt.<br />

Ohne vervollständigte Information über justizielle Interventionen<br />

(also auch über diversionelle Reaktionen uund nicht nur formelle Verurteilungen)<br />

und die davon betroffenen Personen muss offen bleiben, wie weit<br />

Wiederverurteilungsraten von Personen- oder von Interventionsmerkmalen<br />

bestimmt sind.<br />

3. Datenbasis und Neuerungen<br />

In der neuen WVS steht Information zu Alter, Geschlecht, Wohnbundesland,<br />

Nationalität und Anzahl der Vorstrafen des Verurteilten zur Verfügung. 3 Zu<br />

den Verurteilungen wird das „führende“, d.h. das schwerste, strafsatzbestimmende<br />

Delikt gespeichert. 4 Darüber hinaus lässt sich durch die Verknüpfung<br />

deliktspezifischer Informationen bei der Verurteilung im Basisjahr und<br />

bei der Wiederverurteilung die so genannte „Einschlägigkeit“ bestimmen<br />

und zwischen „einschlägigen“ Wiederverurteilungen im Sinne des gleichen<br />

Delikts oder im Sinne der gleichen Deliktsgruppe unterscheiden. Schließlich<br />

wissen wir detailliert Bescheid sowohl über die bei der Verurteilung als auch<br />

bei der Wiederverurteilung verhängte Sanktion.<br />

Eine wichtige Verbesserung gegenüber der „alten“ Statistik stellt die Vereinheitlichung<br />

des Beobachtungszeitraumes dar: Ausgangsbasis sind nun<br />

alle Verurteilten eines Basisjahres mit Ausnahme der zu unbedingten Haftstrafen<br />

Verurteilten sowie im selben Jahr aus einer Haftstrafe oder aus dem<br />

Maßnahmenvollzug entlassene Personen. Diese Kombination aus Verurteil-<br />

3 Dass nun auch Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnbundesland ausgewertet werden<br />

können, stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber der „alten“ Rückfallstatistik<br />

dar, die im Jahr 2002 eingestellt worden war und die diese Information nicht enthielt.<br />

4 Während in der früheren Statistik bloß vier Massendelikte ausgewertet werden konnten,<br />

sind nun sämtliche Delikte erfasst und Auswertungen für zahlreiche Einzeldelikte möglich.

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