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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Neuregelung und Umsetzung der bedingten Entlassung 267<br />

2007 betrugen die Anteile dagegen nur 12,9 % bei den Halbstrafenentscheidungen<br />

und 23,2 % bei den bedingten Entlassungen zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

Insgesamt ergibt sich daraus eine Verdoppelung der Bewährungshilfeanordnungen:<br />

von 21,9 % aller bedingten Entlassungen auf 46,4 %.<br />

Der Zweijahresvergleich spricht also für eine deutlich gestiegene Inanspruchnahme<br />

der Bewährungshilfe. Der Trend hin zur Bewährungshilfe<br />

bleibt allerdings auf Halbstrafenentlassungen beschränkt. Während sich der<br />

Anteil der an Bewährungshilfe gekoppelten bedingten Entlassungen im Hälftezeitpunkt<br />

vervierfacht hat, scheint die Nutzung von Bewährungshilfe bei<br />

späteren bedingten Entlassungen weitgehend zu stagnieren. Da 2008 mehr<br />

als drei Viertel (76,7 %) aller bedingten Entlassungen schon im Hälftezeitpunkt<br />

ausgesprochen wurden, stimmt das Bild insgesamt positiv <strong>–</strong> über die<br />

Gründe des Stagnierens der Beigabe von Bewährungshilfe bei späteren bedingten<br />

Entlassungen wird allerdings nachzudenken sein. Hier drängt sich<br />

der Eindruck auf, dass die Potenziale für Bewährungshilfe nicht gänzlich<br />

ausgeschöpft werden.<br />

Einschränkend muss freilich darauf hingewiesen werden, dass die unseren<br />

Auswertungen zugrunde liegende Datenquelle <strong>–</strong> die Integrierte Vollzugsverwaltung,<br />

das elektronische Datenverwaltungssystem des österreichischen<br />

Strafvollzugs <strong>–</strong> mit Blick auf die Anordnung von Bewährungshilfe nicht die<br />

optimale Qualität aufweisen dürfte. Bewährungshilfe wird bei positiven Entlassungsentscheidungen<br />

von den Gerichten angeordnet, ohne dass diese Information<br />

für den Strafvollzug selbst noch sehr bedeutsam ist, woraus folgt,<br />

dass die für die Datenerfassung zuständigen Justizwachebeamten diese Information<br />

fallweise als „sekundär“ behandeln und beim Entlassungsmodus<br />

schlicht „bedingte Entlassung“ eintragen könnten. Solche Eingabefehler<br />

würden sich rechnerisch in einer Unterschätzung des Anteils der mit Bewährungshilfe<br />

verknüpften bedingten Entlassungen niederschlagen. Wenn von<br />

2007 auf 2008 eine diesbezügliche Sensibilisierung der Justizwachebeamten<br />

eingesetzt hat, würde dies eine Alternativerklärung für den Zuwachs der Bewährungshilfeanteile<br />

darstellen. Insgesamt erscheint die Steigerung bei den<br />

dokumentierten Bewährungshilfeanordnungen aber so markant, dass trotz<br />

dieser Unschärfen von einem tatsächlichen Anstieg des Gebrauchs der Bewährungshilfe<br />

im Zusammenhang mit bedingten Entlassungen auszugehen<br />

ist.

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