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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Wiedergutmachung, Befriedung, Versöhnung 157<br />

Tabelle 3: TOA- Bereitschaft beider Parteien<br />

Bereitschaft beider<br />

Parteien<br />

Keine Bereitschaft<br />

beider Parteien<br />

Häusliche<br />

Gewalt<br />

38,5 %<br />

(n=196)<br />

61,5 %<br />

(n=313)<br />

Übrige<br />

Verfahren<br />

39,9 %<br />

(n=1357)<br />

60,1 %<br />

(n=2040)<br />

4.3 Abschluss der Ausgleichsverfahren<br />

Paarbeziehungen Ex-Paarbez.<br />

39,9 %<br />

(n=132)<br />

60,1 %<br />

(n=199)<br />

36,0 %<br />

(n=64)<br />

64,0 %<br />

(n=114)<br />

Es ist ein vielfach replizierter Befund, dass die Ausgleichsverfahren ganz<br />

überwiegend mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen werden<br />

können, wenn sich die Beteiligten einmal dazu bereit erklärt haben, einen<br />

TOA zu versuchen (vgl. z.B. Bals, Hilgartner & Bannenberg 2005: 83f.,<br />

Kerner & Hartmann 2008: 31).<br />

Wie sich zeigt, gilt dies für Fälle häuslicher Gewalt ebenso wie für Verfahren,<br />

bei denen es sich nicht um häusliche Gewalt handelte: In 87 % der Fälle,<br />

denen keine Beziehungsgewalt zugrunde lag, konnte das Ausgleichsverfahren<br />

mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen werden, in 2,7 %<br />

war zumindest eine teilweise Regelung möglich. In lediglich 10,3 % der Fälle<br />

scheiterte der Ausgleichsversuch, konnte also keine Regelung gefunden<br />

werden. Ganz ähnlich stellen sich die Befunde für Fälle häuslicher Gewalt<br />

dar: Hier liegt die Quote der Verfahren mit einvernehmlicher Regelung bei<br />

88,2 %, in 3,6 % wurde der TOA mit einer Teilregelung abgeschlossen und<br />

in nur 8,3 % der Fälle mit beiderseitiger Bereitschaft zum TOA konnte keine<br />

Regelung gefunden werden (Tabelle 4).<br />

Bemerkenswerter Weise ergeben sich zwischen Fällen von Paar- und Ex-<br />

Paarbeziehungen lediglich geringfügige, nicht signifikante Unterschiede im<br />

Hinblick auf den Abschluss der Ausgleichsverfahren: Die Quote der Verfahren<br />

mit einvernehmlicher Regelung liegt bei 87,7 % bzw. 85,7 %. In 12,2 %<br />

der Fälle von Gewalt in Ex-Paarbeziehungen konnte im TOA keine Regelung<br />

gefunden werden, in Fällen von Gewalt in bestehenden Paarbeziehungen<br />

betraf dies 7 % der Verfahren. Hier war in 5,3 % der Ausgleichsverfahren<br />

zumindest eine teilweise Regelung möglich.

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