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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Aspekte der Sicherungsverwahrung im Straf- und Maßregelvollzug 303<br />

§ 66b StGB. Das hat der Gesetzgeber nicht bedacht, was er damit im Vollzug<br />

anrichtet.“<br />

4.5 Fazit<br />

Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung zeichnen insgesamt ein deprimierendes<br />

Bild vom Vollzug der Sicherungsverwahrung. Trotz des häufig<br />

festzustellenden Bemühens der Anstalten, das in nunmehr erarbeiteten Vollzugskonzepten<br />

Ausdruck findet, bereitet die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen<br />

Vorgaben vielfach Probleme. Es mangelt u.a. an Personal, therapeutischen<br />

Ressourcen und der hinreichenden Bereitschaft zur Gewährung<br />

von Vollzugslockerungen. Auch besteht kein ausreichender „Abstand“ zwischen<br />

Sicherungsverwahrung und Strafvollzug. Die Sicherungsverwahrung<br />

wird daher von vielen Betroffenen als Fortsetzung der Strafe empfunden.<br />

Zudem haben die zahlreichen Gesetzesverschärfungen erhebliche und vom<br />

Gesetzgeber und Verfassungsgericht augenscheinlich nicht bedachte Auswirkungen<br />

auf den Sicherungsverwahrungs- bzw. den Strafvollzug.<br />

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer grundlegenden Reform des Vollzugs<br />

der Sicherungsverwahrung: Versucht werden sollte, den Maßregelcharakter<br />

der Sicherungsverwahrung künftig verstärkt zu betonen. Mögliche Schritte<br />

auf diesem Weg könnten sein: eigene Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetze,<br />

die Mindeststandards für einen echten Abstand zwischen Sicherungsverwahrung<br />

und Strafvollzug festlegen, sowie die Schaffung von Sicherungsverwahrungseinrichtungen,<br />

die vom Strafvollzug weitestgehend getrennt<br />

und speziell auf die Bedürfnisse von Sicherungsverwahrten eingerichtet<br />

sind. Darüber hinaus sollte über die Schaffung von gesonderten sozialtherapeutischen<br />

Einrichtungen für Sicherungsverwahrte und über alternative<br />

Unterbringungsmöglichkeiten für ältere Maßregelinsassen nachgedacht werden.<br />

5. Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

zur Sicherungsverwahrung im Lichte der<br />

empirischen Erkenntnisse<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat sich sowohl mit der rückwirkenden Aufhebung<br />

der Zehn-Jahres-Begrenzung als auch mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung<br />

befasst. Beide Ausweitungen der Maßregel sind nach Auf-

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