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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Der lange Weg in die Sicherungsverwahrung<br />

Ergebnisse eines Forschungsprojektes<br />

Jutta Elz<br />

Gliederung<br />

1. Einleitung<br />

2. Das Projektdesign<br />

3. Die „Kriminelle Karriere“ anhand<br />

von BZR-Auszügen<br />

1. Einleitung<br />

4. Täter und Tat in den<br />

Entscheidungsgründen<br />

4.1 Feststellungen zur Täterbiographie<br />

4.2 Feststellungen zu<br />

Tatzusammenhängen<br />

Ob ein Weg lang oder gar zu lang ist, hängt wesentlich davon ab, ob das Ziel<br />

„erstrebenswert“ ist. Handelt es sich dabei um Sicherungsverwahrung, gehen<br />

die Beurteilungen auseinander. Denn während kein Straftäter aus der Probandengruppe<br />

1 eine solche Maßregel angestrebt hat, kann es für weite Teile<br />

der Bevölkerung zumindest bei Sexualstraftätern nicht schnell genug zu einer<br />

entsprechenden Anordnung kommen. Hier soll der Titel aber dafür stehen,<br />

dass es sich um einen Weg handelt, auf dem auch Verurteilungen<br />

„Wegmarken“ sind.<br />

Nimmt man deshalb <strong>–</strong> was selten der Fall ist <strong>–</strong> Strafgerichte in den Blick,<br />

stellt sich u. a. die Frage, wie sie es in Vorverfahren, also solchen vor einer<br />

Anordnung nach § 66 StGB, mit dem halten, was das BVerfG von einer<br />

Prognose erwartet, nämlich „eine umfassende Prüfung der Täterpersönlichkeit<br />

und der begangenen Taten […] [mit] einer ausführlichen Erarbeitung<br />

und Darstellung der Legalbiographie des Täters“ 2 . Denn auch wenn dieser<br />

Anspruch im Kontext der Straftäterunterbringungsgesetze formuliert wurde,<br />

1 Die männliche Form wurde nicht aus Gründen der Lesbarkeit gewählt, sondern weil es<br />

sich ausschließlich um männliche Probanden handelt.<br />

2 2 BvR 834/02 vom 10.02.2004, RN 180.

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