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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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340<br />

Jutta Elz<br />

wertung mehr erforderlich war als lediglich die Angaben des BZR-Auszuges<br />

wortwörtlich wiederzugeben oder diesen sogar in die Gründe hinein zu kopieren.<br />

Hinzu kommen Befunde wie jene, dass nur in acht der 49 Entscheidungsgründe<br />

das Freizeit- und Kontaktverhalten des Beschuldigten zur Tatzeit<br />

thematisiert und in nicht einmal jedem zweiten seine Sexualentwicklung<br />

bzw. sein Sexualverhalten angesprochen wurde. Dabei bestand jede Kategorie<br />

aus etlichen Unterpunkten, von denen lediglich einer aufgegriffen worden<br />

sein musste.<br />

Ob ein Merkmal ermittelt und in den Urteilsgründen dargelegt wird oder<br />

nicht, scheint auch davon abhängig zu sein, ob es sich um „harte Fakten“<br />

handelt. Das lässt sich anhand von je zwei Kriterien aus drei der neun<br />

Kategorien aufzeigen (Abbildung 3). 16<br />

25<br />

0<br />

Herkunftsfamilie<br />

40<br />

Verlust<br />

Elternteil bis<br />

16. LJ<br />

16<br />

Familienklima<br />

Sexualentw. & -verhalten<br />

40<br />

Sexualkontakte Sexualerziehung/<br />

(einvernehmlich) Norm-Wissen<br />

8<br />

23<br />

Kindheit<br />

8<br />

Behörden-/ Verhalten<br />

Polizeikontakte (Gewalt)<br />

Abbildung 3: Informationen zur Täterbiographie II (N = 49 Verurteilungen wegen der<br />

Begehung von Sexualdelikten vor 1999/2000)<br />

Ob ein Täter schon in seiner Kindheit in Berührung mit der öffentlichen Jugendhilfe<br />

bzw. der Polizei gekommen ist, bis zu seiner frühen Jugend zumindest<br />

ein Elternteil verloren hat oder während seines bisherigen Lebens<br />

einvernehmliche Sexualkontakte bestanden haben, lässt sich den Akten um<br />

ein Vielfaches häufiger entnehmen als etwa Angaben zu seinem kindlichen<br />

16 Aufgrund der Anlage des Auswertungsbogens war es hier nicht möglich, zwischen „nur<br />

in der Akte“ und „auch im Urteil“ zu differenzieren, so dass hier beides zusammen erfasst<br />

wird.

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