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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Methodische Folgerungen f. d. Evaluation d. Jugendstrafvollzugs 285<br />

gendeinen“ Entwicklungsfortschritt handelt, sondern um Fortschritte, welche<br />

die Kriminalprognose verbessern und sich daher auf Rückfall und Bewährung<br />

auswirken.<br />

Ein Ansatz wäre, konkret auf den Einzelfall bezogen, bestimmte Veränderungen<br />

in der Persönlichkeit, im Sozialverhalten oder im sozialen Empfangsraum<br />

festzulegen, die der junge Gefangene im Untersuchungszeitraum erreichen<br />

soll. Es könnten auch Kategorien vorgegeben werden, in denen regelmäßig<br />

Defizite vorliegen und ein Entwicklungsfortschritt erzielt werden soll.<br />

Eine Kombination beider Ansätze wäre ebenfalls denkbar. Wichtig ist, dass<br />

die Messung des Entwicklungsfortschritts bei t2 nicht von Personen vorgenommen<br />

wird, die mit dem Gefangenen arbeiten. Hier bestünde die Gefahr<br />

der Selbstevaluation.<br />

Zu beachten ist auch die Haltequote. Sie ist ein erster Gradmesser, ob eine<br />

Maßnahme überhaupt wirken kann und sollte bei der Evaluation von Maßnahmen<br />

viel stärker berücksichtigt werden. Der Umgang mit der Haltequote<br />

kann Ergebnisse beeinflussen: So kann man Probanden, die sich voraussichtlich<br />

nicht bewähren, vor Ablauf der Maßnahme herausnehmen, und mit den<br />

anderen weiterrechnen. Das verbessert die Rückfallquoten. Richtig ist dann,<br />

die Abbrecher hinzuzurechnen. Im (Jugend)Strafvollzug ist die Strafrestaussetzung<br />

ein Indikator für einen gelungenen Vollzugverlauf. Sie hängt von<br />

der Legal- und Sozialprognose ab und deutet darauf hin, dass der junge Gefangene<br />

an der Erreichung des Erziehungsziels mitgewirkt hat.<br />

19. Evaluation der Integration<br />

Ein wichtiger Evaluationsansatz ist die Integration des jungen Gefangenen<br />

nach der Entlassung. 18 Wenn sie gelingt, bestehen Chancen, dass der Betreffende<br />

nicht mehr oder nicht mehr im selben Maß straffällig wird. Das lässt<br />

sich kriminologisch begründen: Viele Straftaten entstehen aus einer dissozialen<br />

Persönlichkeitsstörung, aus gestörtem Sozialverhalten bzw. aus Störungen<br />

in den sozialen Bezügen des Täters. Die soziale Integration des Strafentlassenen<br />

lässt sich vergleichsweise gut definieren. Es geht um die Integration<br />

in die Arbeits- und Berufswelt, um Wohnung, Auskommen mit dem Einkommen,<br />

Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen, eine gesunde Lebensführung,<br />

insbesondere Suchtvermeidung, und um ein strukturiertes Freizeitverhalten.<br />

Hierfür muss der Jugendstrafvollzug zusammen mit anderen Be-<br />

18 Siehe ausführlich Maruna, Farrall, a.a.O.

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