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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Axel Dessecker<br />

samt im Vollzug verbrachten Zeit umfassen. Für die Sicherungsverwahrung<br />

allein lag die mittlere Vollzugsdauer in den letzten Jahren zwischen 4½ und<br />

6½ Jahren, für die gesamte <strong>Freiheitsentziehung</strong> seit Rechtskraft zwischen 10<br />

und 17½ Jahren. Damit erreicht der gesamte Vollzugsaufenthalt in einigen<br />

Fällen die Dauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe.<br />

Tabelle 4: Dauer der Sicherungsverwahrung bis zur Entlassung: Erhebung der KrimZ<br />

entlassene SV allein SV + Strafe<br />

Sicherungsverwahrte Median in Jahren<br />

2002 18 4,5 13,0<br />

2003 13 6,6 17,4<br />

2004 15 4,7 10,1<br />

2005 22 6,5 12,6<br />

2006 24 5,0 11,1<br />

2007 16 5,2 13,3<br />

2008 17 7,3 12,9<br />

Auf Entlassungen in die Freiheit entfiel seit 2002 ein Anteil von rund 60 %<br />

der beendeten Aufenthalte in der Sicherungsverwahrung. Zum größten Teil<br />

handelte es sich um nachträgliche Aussetzungen der Maßregel zur Bewährung.<br />

Auffällig hoch erscheint der Anteil von Verlegungen in den psychiatrischen<br />

Maßregelvollzug (§ 67a II StGB). Solche Verlegungen wurden fast<br />

ausschließlich aus Süddeutschland gemeldet; 2008 stammten fünf von acht<br />

Fällen aus Bayern.<br />

Der Anteil von Todesfällen in der Sicherungsverwahrung betrug in diesem<br />

Erhebungszeitraum immerhin 10,9 %, er lag damit über die Jahre hinweg genauso<br />

hoch wie bei der lebenslangen Freiheitsstrafe und war ähnlich groß<br />

wie derjenige von Erledigungen der Sicherungsverwahrung. Die Problematik<br />

der Sicherungsverwahrten, die trotz schwerer Krankheit bis zu ihrem Tod im<br />

Justizvollzug verbleiben, wird in den letzten Jahren <strong>–</strong> ebenso wie bei Gefangenen<br />

mit lebenslanger Freiheitsstrafe <strong>–</strong> zunehmend problematisiert<br />

(Hackbarth 2006; Skirl 2003). Suizidfälle scheinen in der Sicherungsverwahrung<br />

selbst kaum vorzukommen, doch dürfte für Selbsttötungen die Drohung<br />

oder bereits erfolgte Anordnung dieser Maßregel bereits vor Beginn<br />

ihres Vollzugs eine Rolle spielen (Bennefeld-Kersten 2009, S. 146 ff.). Die<br />

Todesfälle im Vollzug der Sicherungsverwahrung betreffen hauptsächlich<br />

langjährig Gefangene mit schweren Krankheiten, die dennoch nicht entlassen<br />

werden.

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