09.12.2012 Aufrufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

154<br />

Nadine Bals<br />

Personen am Straf- bzw. Ausgleichsverfahren beteiligt. Zudem handelte es<br />

sich in 10,8 % der Fälle um Verfahren, in denen der Täter eine Gegenanzeige<br />

gegen das Opfer erstattete, an diesen Fällen waren also (wechselseitig)<br />

mehrere Täter und Opfer beteiligt. Aus Gründen der besseren statistischen<br />

Handhabbarkeit wurden diese Fälle im Rahmen der Auswertung individualisiert.<br />

Waren an einem Ausgleichsverfahren beispielsweise zwei Täter beteiligt,<br />

so wurde der Fall bei der Eingabe entsprechend gedoppelt, um die Auswertung<br />

zu erleichtern. 6 Nach dieser Prozedur ergibt sich eine Grundgesamtheit<br />

von 3.906 Fällen.<br />

Vor dem Hintergrund, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich insbesondere häufig<br />

in Verfahren zur Anwendung kommt, in denen eine irgendwie geartete Beziehung<br />

zwischen Täter und Opfer besteht, war ein nicht unerheblicher Anteil<br />

von Fällen aus dem sozialen Nahbereich zwar zu erwarten gewesen. Die<br />

hohe Quote von Fällen mit einer engen sozialen Beziehung zwischen den<br />

Beteiligten überraschte jedoch gleichwohl: In nur jedem dritten Fall bestand<br />

zum Tatzeitpunkt keine Bekanntschaft zwischen den Beteiligten, in knapp<br />

30 % bzw. 11 % der Fälle handelte es sich um Fälle mit einer flüchtigen<br />

bzw. guten Bekanntschaft zwischen Opfer und Täter. In insgesamt nahezu<br />

20 % der Fälle handelte es sich um solche aus dem engen sozialen Nahraum:<br />

In 8,7 % der Verfahren bestand zwischen den Beteiligten zum Tatzeitpunkt<br />

eine Paarbeziehung, in weiteren 5,3 % hatten sich die Beteiligten bereits vor<br />

der Tat getrennt und in 5,7 % der Fälle waren Täter und Opfer miteinander<br />

verwandt.<br />

Nachfolgend werden einige zentrale Befunde einer Folgeuntersuchung dargestellt,<br />

die sich mit der Frage der Eignung und Angemessenheit des Täter-<br />

Opfer-Ausgleichs zur Intervention bei häuslicher Gewalt befasst (Bals<br />

2010). Dabei erfolgt nachfolgend eine Beschränkung auf drei Hauptfragestellungen:<br />

In welchem Maße stößt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Opfern<br />

und Tätern häuslicher Gewalt auf Akzeptanz? Inwieweit kann der TOA in<br />

Fällen häuslicher Gewalt erfolgreich, also mit einer einvernehmlichen Regelung,<br />

abgeschlossen werden? Und schließlich: Wie verbindlich ist die getroffene<br />

Wiedergutmachungsvereinbarung? Einerseits werden dabei Fälle häuslicher<br />

Gewalt (n=509) 7 mit Verfahren verglichen, bei denen es nicht um Be-<br />

6 Dies erscheint vor dem Hintergrund unproblematisch bzw. gerechtfertigt, dass sich Fälle<br />

mit mehr als zwei Beteiligten ansonsten strukturell nicht von Verfahren unterscheiden,<br />

an denen lediglich ein Opfer und ein Täter beteiligt waren.<br />

7 Berücksichtigt werden ausschließlich Fälle, in denen sich die Straftat vor dem Hintergrund<br />

einer bestehenden oder bereits gelösten Paarbeziehung ereignete. Verfahren, bei<br />

denen Opfer und Täter miteinander verwandt waren, sind hier nicht umfasst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!