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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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10 Kai-D. Bussmann, Claudia Erthal, Andreas Schroth<br />

viel jünger als in Schweden, wo Gewaltfreiheit in der Erziehung eine sehr<br />

viel längere kulturelle und rechtliche Tradition hat.<br />

Somit legen schwedische Eltern ihr gesetzliches Verbot sehr viel strenger<br />

aus als Eltern in den beiden Vergleichsländern, die ebenfalls über ein absolutes<br />

Verbot verfügen. Auch deckt sich ihr Sanktionsverhalten weitgehend<br />

mit ihrem relativ strengen Rechtsbewusstsein: nur 17 % der schwedischen<br />

Eltern gaben an, einen „Klaps auf dem Po“ gegeben zu haben, während etwa<br />

zwei Drittel der deutschen oder österreichischen Eltern angeben, einen solchen<br />

verabreicht zu haben (s. Grafik zur Prävalenz von Körperstrafen).<br />

Zwischen Spanien und Frankreich als Länder ohne Körperstrafenverbot<br />

zeichnen sich sowohl bei den leichten als auch bei den schweren Körperstrafen<br />

deutliche Unterschiede ab. Obgleich zum Zeitpunkt der Befragung in<br />

beiden Ländern ein elterliches Züchtigungsrecht existierte, hielten spanische<br />

Eltern Körperstrafen in wesentlich geringerem Umfang für rechtlich zulässig<br />

als die französischen. Vermutlich schlagen sich hier die öffentlichen Diskussionen<br />

und Aufklärungskampagnen nieder, die der spanischen Rechtsreform<br />

vom Dezember 2007 vorangingen (nach der Datenerhebung für diese<br />

Studie). Misshandlungsähnliche Sanktionsformen wie eine „Tracht Prügel“<br />

werden hingegen in allen Ländern von etwa 97-99 % der Eltern als nicht mit<br />

dem Gesetz vereinbar bewertet. Einzig Frankreich weicht hier ab, dort sehen<br />

gut 9 % der Eltern eine „Tracht Prügel“ mit dem Recht in Einklang.

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