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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Straftäterbehandlung und langer Freiheitsentzug 249<br />

Unterstützung durch „Maßnahmen und spezielle Programme, die sie befähigen,<br />

den Übergang vom Leben in der Justizvollzugsanstalt zu einem Leben<br />

ohne Straftaten in der Gesellschaft zu meistern“. Einen eigenen Abschnitt<br />

zu solchen Maßnahmen gibt es allerdings nicht.<br />

Einzelne Maßnahmen nennt auch die Langzeitgefangenen-Empfehlung<br />

nicht, allerdings geht sie ausführlicher auf Risiken und Bedürfnisse der Gefangenen<br />

ein. 12 Insgesamt geht es bei den Regeln zur Behandlung in dieser<br />

Empfehlung immer sowohl um die Verringerung der Rückfallgefahr nach<br />

der Entlassung als auch um die Verringerung störenden Verhaltens (disruptive<br />

behaviour) im Vollzug. Der Ausdruck „störendes Verhalten“ mag hier<br />

problematisch erscheinen, da man meinen könnte, dass Gefangene zu Wohlgefallen<br />

erzogen werden sollen; er bezieht sich jedoch auf die Sicherheit aller<br />

Personen in der Anstalt, auch der Gefangenen. 13<br />

Ein erster Hinweis auf Behandlung ist in Nr. 10 der Langzeitgefangenen-<br />

Empfehlung enthalten: Danach dient der Vollzugsplan als systematischer<br />

Ansatz für u.a. die „Beteiligung und Teilnahme an Programmen, die geschaffen<br />

werden, um den Risiken und Bedürfnissen gerecht zu werden, so<br />

dass störendes Verhalten im Gefängnis und Rückfallgefahr nach der Entlassung<br />

verringert werden“. Außerdem gibt es einen eigenen Abschnitt über die<br />

„Bewertung von Risiken und Bedürfnissen“. Nr. 13 der Empfehlung weist<br />

darauf hin, dass „im Rahmen der Beurteilung der Bedürfnisse […] die individuellen<br />

Bedürfnisse und Eigenheiten im Zusammenhang mit den von dem<br />

Strafgefangenen begangenen Straftaten und seinem schädigenden Verhalten<br />

festgestellt werden („kriminogene Bedürfnisse“) [sollten]. Die kriminogenen<br />

Bedürfnisse sollten so angegangen werden, dass Straftaten und schädigendes<br />

Verhalten der Gefangenen, sei es während ihrer Haft oder nach ihrer Entlassung,<br />

weitestgehend verringert werden.“ Diese Regel ist bemerkenswert, da<br />

hier nicht nur inhaltlich die aktuelle Forschung zur Wirksamkeit von Behandlungsmaßnahmen<br />

berücksichtigt wird, sondern auch deren Wortwahl<br />

übernommen wird. 14<br />

12 Vgl. zur Langzeitgefangenen-Empfehlung Snacken/van Zyl Smit, Fn.6.<br />

13 Report accompanying the Recommendation Rec (2003) 23 on the Management by<br />

Prison Administrations of Life-Sentence and other Long-Term Prisoners.<br />

http://www.coe.int/t/e/legal_affairs/legal_co-operation/prisons_and_alternatives/<br />

legal_instruments/List_instruments.asp, dort §§ 48, 51; Snacken/van Zyl Smit, Fn. 6, S.<br />

64.<br />

14 S. zum Forschungsstand Andrews, D. A., Bonta, J., Hoge, R. D.: Classification for Effective<br />

Rehabilitation, Criminal Justice and Behavior 1990, 19-52; Andrews, D. A., Bonta,

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