09.12.2012 Aufrufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Straftäterbehandlung und langer Freiheitsentzug 247<br />

theoretisch und praktisch mit dem Menschenrechtsschutz bei dieser Gruppe<br />

seiner Bürger hält.<br />

2. Regeln des Europarats zur Straftäterbehandlung<br />

Zwar denkt man bei „Europäischen Regeln“ erst einmal an solche der<br />

Europäischen Union, allerdings hat sich die EU mit dem Strafvollzug bisher<br />

kaum beschäftigt. Einzige Wortmeldungen der Union hierzu sind die Empfehlung<br />

des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Rechten der Häftlinge<br />

in der Europäischen Union, 7 die aber vornehmlich darauf abzielte, den<br />

Europarat zur Überarbeitung der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze zu<br />

bewegen, sowie der Rahmenbeschluss über die Überstellung verurteilter Personen;<br />

8 konkrete Regeln oder Empfehlungen zur Vollzugsgestaltung gibt es<br />

nicht. 9<br />

Gemeinsame europäische Regeln zum Strafvollzug stammen vom Europarat<br />

und werden in Form von Empfehlung des Ministerrats an die Mitgliedsstaaten<br />

gegeben. Diese Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich. In<br />

Deutschland z.B. sind sie aber seit dem Urteil des BVerfG zum Jugendstrafvollzug<br />

10 Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit nationaler Gesetze, insofern<br />

als die Nichtberücksichtigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz indiziert.<br />

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte <strong>–</strong> ein Organ<br />

des Europarats <strong>–</strong> zieht die Empfehlungen zur Auslegung der Europäischen<br />

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)<br />

heran.<br />

Die für den langen Freiheitsentzug wesentlichen Empfehlungen sind die Europäischen<br />

Strafvollzugsgrundsätze von 2006 (Rec (2006) 2, im Folgenden<br />

EPR) und die Empfehlung über die Behandlung der zu lebenslanger Freiheitsstrafe<br />

verurteilten und anderen Langzeitgefangenen durch die Strafvollzugsverwaltungen<br />

von 2003 (Rec (2003) 23, im Folgenden Langzeitgefangenen-Empfehlung).<br />

Die Langzeitgefangenen-Empfehlung bezieht sich auf<br />

7 Empfehlung v. 9.3.2004, 2003/2188(INI) <strong>–</strong> P5_TA(2004)0142.<br />

8 Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des<br />

Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine<br />

freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung<br />

in der Europäischen Union.<br />

9 Vgl. dazu van Zyl Smit, D.: Die Durchsetzung europäischer Prinzipien im Strafvollzug,<br />

Greif Recht 2008, 88-95 (91 f.).<br />

10 BVerfG, Urt. v. 31.5.2006 <strong>–</strong> 2 BvR 1673/04, 2 BvR2402/04 <strong>–</strong>, E 116, S. 69-95.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!