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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Veronika Hofinger und Arno Pilgram<br />

Austria ohne den derzeit bestehenden Medienbruch möglich werden. Damit<br />

sollte in Zukunft die Basis für eine „Interventionsfolgen-Statistik“ gelegt<br />

sein. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Verbesserung in der Datenübermittlung<br />

zwischen den verschiedenen involvierten Stellen ist die Aufhebung der Beschränkung<br />

auf das „führende Delikt“. Künftig sollen alle Delikte, nicht nur<br />

das jeweils schwerste, in der Statistik berücksichtigt werden können.<br />

Zu wenig Berücksichtigung finden in der WVS bisher auch Merkmale der<br />

Vollziehung von Sanktionen. Zwar sind jetzt schon die Formen der Straf-<br />

(rest)nachsicht dem Strafregister zu entnehmen und in der Statistik erfasst.<br />

Bei der Flankierung von justiziellen Interventionen durch die Maßnahme<br />

Bewährungshilfe zeigen sich derzeit in der Praxis Erfassungslücken. Hier<br />

besteht die Herausforderung, diese zu schließen. Darüber hinaus wäre es anzustreben,<br />

auch das Regime des Strafvollzugs in Justizanstalten in die Analyse<br />

mit einbeziehen zu können. Dies würde eine zusätzliche Verknüpfung<br />

von Strafregisterdaten mit der sog. Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV),<br />

dem Datenbestand über den Strafvollzug, voraussetzen.<br />

Anders als in Deutschland kann in Österreich auch für wissenschaftliche<br />

Zwecke bisher nicht auf (anonymisierte) Individualdatensätze zurückgegriffen<br />

werden. Auch wenn Statistik Austria im Rahmen der Geschichtlichen<br />

Kriminalstatisktik wie der WVS bereits sehr differenzierte Tabellensets<br />

bereithält, werden dadurch die Möglichkeiten multivariater Datenanalyse<br />

reduziert. Eine zeitgemäße Dataware-house-Lösung, welche sowohl Datenschutzerfordernissen<br />

als auch dem Interesse an Grundlagen für eine „evidenzbasierte<br />

Kriminalpolitik“ entspricht, ist eine weitere Herausforderung<br />

der Zukunft.

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