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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Aspekte der Sicherungsverwahrung im Straf- und Maßregelvollzug 299<br />

dern als weitaus größere Belastung empfänden wegen des nicht von vornherein<br />

abzusehenden Endes der Inhaftierung. So wurde die Sicherungsverwahrung<br />

von Betroffenen u.a. als „der große Hammer“, „das Ende“, „Endstation<br />

Bahnhof“, „vergleichbar mit Lebenslang“, „Lebenslang für Nichtmörder“,<br />

„Maximal-“, „Super-“, „Total-“ oder „Hyper-Bestrafung“, „Hölle“<br />

und „trockene Todesstrafe“ bezeichnet.<br />

4.4 Ergebnisse zu den Auswirkungen der Gesetzesverschärfungen<br />

Erste Auswirkungen der Gesetzesverschärfungen können bereits den amtlichen<br />

Statistiken entnommen werden. Während am 31.03.1999 noch 206 Personen<br />

verwahrt wurden, 21 befanden sich am 31.03.2008 insgesamt 435 Personen<br />

(434 Männer und erstmalig seit 17 Jahren eine Frau) in der Sicherungsverwahrung.<br />

22 Dieser Anstieg ist wesentlich auf die Zunahme jährlicher<br />

Sicherungsverwahrungsanordnungen zurückzuführen. Er setzte ein im<br />

Jahr 1998, als die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung<br />

mittels des neu eingeführten § 66 Abs. 3 StGB von drei<br />

auf zwei Straftaten gesenkt wurden. Überdies berichteten mehrere Anstaltsverantwortliche,<br />

dass die Anzahl der jährlichen Abgänge aus der Sicherungsverwahrung<br />

seit der Verschärfung der Entlassungsvoraussetzungen und der<br />

Aufhebung der Zehn-Jahres-Begrenzung stetig abnehme. „Andauernder Zu-<br />

und stark verminderter Abfluss“, so beschrieb ein Anstaltsleiter kurz und<br />

knapp die seit Jahren veränderte Situation für den Vollzug der Sicherungsverwahrung.<br />

Es verwundert daher nicht, dass viele interviewte Vollzugspraktiker<br />

das „Ende der Fahnenstange“ bei Weitem noch nicht erreicht sehen:<br />

In vielen Anstalten wird allein auf Basis der bereits jetzt inhaftierten<br />

Strafgefangenen, bei denen die Sicherungsverwahrung notiert ist, mit einer<br />

nochmaligen Verdoppelung innerhalb der nächsten zehn Jahre gerechnet. 23<br />

Die Landesjustizverwaltungen werden sich daher angesichts schon jetzt<br />

mancherorts nicht mehr ausreichender Kapazitäten in den Sicherungsverwahrteneinrichtungen<br />

überlegen müssen, wo die hinzukommenden Maßregelinsassen<br />

untergebracht werden. Im nordrhein-westfälischen Werl ist laut<br />

21 Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 10 Reihe 4.1, Strafvollzug <strong>–</strong> Demographische<br />

und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.03., Wiesbaden<br />

2000.<br />

22 Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen<br />

Justizvollzugsanstalten, Stichtag 31.03.2008, Wiesbaden 2008.<br />

23 Vgl. hierzu auch die Zuwachsprognose für den Zeitraum 2005-2012 in Nordrhein-Westfalen<br />

von Skirl, 2005, 323 ff. (323).

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