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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Ausweitung der Sicherungsverwahrung und Kriminalprognose 359<br />

und damit die hohe Zahl der „false positives“ wird maßgeblich dadurch beeinflusst,<br />

dass das zu identifizierende Ereignis (hier: das Taxi war gelb) selten<br />

auftritt, die Basisrate also niedrig ist. 5<br />

Was hat dieses Basisraten-Problem aber mit der Sicherungsverwahrung zu<br />

tun? Nun, es veranschaulicht eindrucksvoll, dass die exakte Vorhersage seltener<br />

Ereignisse (im Beispiel die relativ seltene Existenz gelber Taxis in der<br />

betreffenden Stadt) aus methodischen Gründen Schwierigkeiten macht.<br />

Da aber auch die künftige Begehung schwerer Straftaten selbst unter den zu<br />

Sicherungsverwahrung anstehenden Straftätern nicht allzu häufig sein dürfte,<br />

ist schon aus methodischen Gründen anzunehmen, dass sich unter den Sicherungsverwahrten<br />

eine Reihe falscher gelber Taxis - Pardon: fälschlich als<br />

gefährlich prognostizierter Personen befindet.<br />

4. Von der Theorie zur Praxis: Über die<br />

Prognosefähigkeiten anhand einer Analyse der<br />

Legalbiographien von 500 gefährlichen Straftätern<br />

Diese Hypothese will ich nun noch anhand einer eigenen Untersuchung mit<br />

dem Titel „Die Legalbewährung gefährlicher Rückfalltäter“ überprüfen, die<br />

im letzten Jahr als Buch erschienen ist. 6 Sie schließt an meine Dissertation<br />

„Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand“ an. Dort hatte ich in den<br />

Jahren 1993/1994 die Verfahrensakten von insgesamt 318 Personen analysiert,<br />

die überwiegend in den Jahren 1981-1990 zu Sicherungsverwahrung<br />

verurteilt worden sind. Dazu wurde eine Kontrollgruppe von 183 Personen<br />

gebildet, die in den Jahren 1988-1990 wegen Sexual- oder Raubtaten verurteilt<br />

wurden. Bei ihnen lagen ebenfalls die formellen Voraussetzungen der<br />

Sicherungsverwahrung vor, ohne dass diese Maßregel letztendlich angeordnet<br />

wurde.<br />

Beginnend ab dem Jahr 2002 (mit letzten Ergänzungen bis zum Jahr 2006)<br />

habe ich die Bundeszentralregisterauszüge dieser 501 Personen eingeholt, so<br />

dass deren Legalbiographie nachgezeichnet werden konnte. Eine erste Überraschung<br />

bildete die Tatsache, dass das Bundeszentralregister zu 32 Siche-<br />

scheinlichkeitsaussagen im strafrechtlichen Bereich richtig zu interpretieren: Gigerenzer,<br />

2002, S. 197 ff.<br />

5 Vgl. Groß (o. Fn. 3), S. 12.<br />

6 Vgl. Kinzig (o. Fn. 2).

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