09.12.2012 Aufrufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Werden Strafen immer härter? 217<br />

deuten die für 2007 und 2008 nunmehr zugänglichen Daten der Strafverfolgungsstatistik<br />

für Gesamtdeutschland an, dass im Vergleich zu den bis 2006<br />

nur für die alten Bundesländer verfügbaren Daten keine wesentlichen Unterschiede<br />

im Ost-West-Vergleich mehr bestehen dürften.<br />

Betrachtet man die Verurteilungspraxis im Erwachsenenstrafrecht der alten<br />

Bundesländer insgesamt und seit 2007 von Gesamtdeutschland, so ist die<br />

relative Zahl der zu Freiheitsstrafe Verurteilten im Zeitraum der 1980er Jahre<br />

bei gewissen Schwankungen stabil geblieben (zwischen 17 % und 19 %,<br />

vgl. Tabelle 1). Ebenfalls weitgehend konstant (bei zwei Drittel) mit leicht<br />

zunehmender Tendenz blieb der Anteil von zur Bewährung ausgesetzten<br />

Freiheitsstrafen im Zeitraum 1980-2008 (2008: 71 %). Der Zuwachs von unbedingten<br />

Freiheitsstrafen und damit der Gefängnispopulation seit Ende der<br />

1980er Jahre beruht daher auf der tatsächlichen Zunahme der Verurteilungen<br />

zu Freiheitsstrafe um ca. 27.000 pro Jahr im Vergleich von 1990 mit 2004.<br />

2006 ist die Zahl von Freiheitsstrafen um ca. 5.000 gegenüber 2004 gesunken.<br />

1<br />

Hierbei stellt sich die Frage, ob der Belegungsanstieg im Strafvollzug u. U.<br />

auch auf eine verschärfte Sanktionspraxis der Gerichte durch die Verhängung<br />

durchschnittlich längerer Freiheitsstrafen zurückgeht. Dies könnte man<br />

bei einem Blick auf Tabelle 1 vermuten: Bezogen auf alle Delikte ist der Anteil<br />

von Freiheitsstrafen unter 6 Monaten zurückgegangen (von 50 % 1975<br />

auf knapp 34 % im Jahr 2006; Gesamtdeutschland 2008: 32,5 %), derjenige<br />

von Freiheitsstrafen von einem bis zu zwei und derjenige von Freiheitsstrafen<br />

von mehr als zwei bis zu 5 Jahren dagegen angestiegen. In den 1980er<br />

Jahren wurde diese Veränderung mit der Ausweitung der Strafaussetzung<br />

zur Bewährung bei Freiheitsstrafen von mehr als einem bis zu zwei Jahren<br />

aufgefangen (die Aussetzungsrate stieg von 10 % im Jahr 1975 auf 54 %<br />

1990 und 72 % im Jahr 2006 bzw. 2008, vgl. Tabelle 1).<br />

Ein differenzierteres Bild der Wandlungen der Sanktionspraxis erhält man<br />

bei einem Blick auf die deliktsspezifische Entwicklung (s. u. 3.2).<br />

Die Zahl der Verurteilten und dabei auch derjenigen mit unbedingter Freiheitsstrafe<br />

ist im Bereich der Gewaltdelikte im Laufe der 1980er Jahre gesunken,<br />

im Laufe der 1990er Jahre dagegen deutlich gestiegen. Daraus <strong>–</strong> und<br />

nicht so sehr aus einem Anstieg der gerichtlich verhängten Straflänge (vgl.<br />

1 Bei unverändert hoher Aussetzungsrate, vgl. Tabelle 1; 2007 und 2008 sind nicht vergleichbar,<br />

da sie sich auf Gesamtdeutschland beziehen, auch insoweit deuten sich aber<br />

rückläufige Zahlen an.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!