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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Der lange Weg in die Sicherungsverwahrung 337<br />

• 18 % eine Verurteilung (also nur jene mit Anordnung nach § 66 StGB),<br />

• 20 % zwei Verurteilungen,<br />

• 35 % drei Verurteilungen,<br />

• 17 % vier oder fünf sowie<br />

• 9 % sechs oder sieben Verurteilungen.<br />

Insbesondere bei jenen Probanden mit vier und mehr Eintragungen war häufig<br />

schon vor 1999/2000 mit Anordnungen nach §§ 63, 64 StGB reagiert<br />

worden, dies zum Teil auch mehrfach.<br />

Da die Zuordnung zu einer Deliktsgruppe nur bedingt Aussagen über die<br />

Schwere der Taten zulässt, wurde ein Schwereindex gebildet, der sich am<br />

abstrakten Strafrahmen des jeweiligen Tatbestandes orientiert, wobei Tateinheiten<br />

und -mehrheiten berücksichtigt werden. Weist man den jeweiligen<br />

Verurteilungen die sich daraus ergebenden Punktwerte zu, findet sich in der<br />

gesamten Gruppe <strong>–</strong> unabhängig von der Anzahl der Eintragungen <strong>–</strong> praktisch<br />

kein Täter mit einer kontinuierlichen Steigerung, an deren Ende die<br />

schwerwiegendste Tat (und dann die Sicherungsverwahrung) stünde. Stattdessen<br />

<strong>–</strong> dafür in Abbildung 1 drei typische Beispiele <strong>–</strong> wechseln sich bei<br />

der ganz überwiegenden Zahl Bagatelltaten mit solchen mittlerer und<br />

schwerer Kriminalität ab. Wenn es überhaupt eine Steigerung gibt, erfolgt<br />

diese in Wellenbewegungen mit ansteigendem Niveau.<br />

Deliktschwere<br />

20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Fall Nr. 30<br />

Fall Nr. 46<br />

Fall Nr. 64<br />

1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21<br />

Verurteilungen<br />

Abbildung 1: Deliktschwere bei Verurteilungen

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