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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Veronika Hofinger und Arno Pilgram<br />

sich die meisten „Rückfälle“ bei Vermögens- und Drogendelikten, nämlich<br />

rund 30 % bei den nicht Vorbestraften und fast 60 % bei den Vorbestraften.<br />

Auch die „einschlägigen“ Rückfälle sind bei Vermögens- und Suchtmitteldelinquenten<br />

am häufigsten: Von den nicht vorbestraften Verurteilten aus<br />

dem Jahr 2004 wurde je ein Fünftel wieder einschlägig verurteilt. Am<br />

häufigsten einschlägig wiederverurteilt werden vorbestrafte Vermögensdelinquenten,<br />

nämlich zu 40 %.<br />

Extrem niedrige einschlägige Wiederverurteilungsraten weisen Personen<br />

auf, die 2004 wegen eines Sexualdelikts verurteilt oder aus einer Haft wegen<br />

eines Sexualdelikts entlassen wurden und die davor noch nicht vorbestraft<br />

waren: nur 3 % werden bis Ende 2008 einschlägig wiederverurteilt, 15 %<br />

werden insgesamt wiederverurteilt. Auch bei den vorbestraften Sexualstraftätern<br />

bleibt die einschlägige Wiederverurteilungsrate mit 9 % vergleichsweise<br />

niedrig; ein nicht geringer Anteil von ihnen (37 %) wird aber wegen<br />

eines führenden Delikts aus einer anderen Deliktsgruppe wiederverurteilt.<br />

4.2 Unterschiede nach Alter, Geschlecht und Nationalität<br />

Es zeigt sich zunächst erwartungsgemäß ein geringerer Anteil Vorbestrafter<br />

bei den Jugendlichen. Nur ein Viertel der jugendlichen Verurteilten des<br />

Jahres 2004 war vorbestraft, bei den Erwachsenen war es fast die Hälfte.<br />

Von den Verurteilten ohne Vorstrafe wird bei Jugendlichen mehr als die<br />

Hälfte wiederverurteilt, bei den Heranwachsenden etwas mehr als ein Drittel<br />

und bei den Erwachsenen weniger als ein Fünftel. Von den Verurteilten mit<br />

Vorstrafe bleibt bei den Erwachsenen etwa die Hälfte, bei den Jugendlichen<br />

nur rund ein Viertel ohne neuerliche Verurteilung.<br />

Dass in Summe fast 60 % der Jugendlichen wiederverurteilt werden <strong>–</strong><br />

deutlich mehr als bei den Erwachsenen mit 34 % <strong>–</strong> bedeutet jedoch nicht,<br />

dass Jugendliche grundsätzlich ein fast doppelt so hohes Rückfallrisiko<br />

haben. Diese Werte sind durch die höhere Selektivität des Jugendstrafverfahrens<br />

bestimmt. Während im Jahr 2004 auf zehn polizeilich angezeigte<br />

Jugendliche ein gerichtlich Verurteilter entfällt, beträgt dieses Verhältnis bei<br />

Heranwachsenden 7:1 und bei Erwachsenen 6:1. Es handelt sich bei dieser<br />

relativ kleinen Gruppe von Jugendlichen, mit denen man „ins Gericht geht“,<br />

um Personen mit einer Karriere, die so nicht gestoppt wird, sondern sich<br />

fortsetzt: Ein Drittel der „rückfälligen“ Jugendlichen wurde nach 2004 mehr<br />

als dreimal wiederverurteilt.

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