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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Unbefristete Sanktionen und ihre Dauer 321<br />

Abbildung 2: Gefangene mit lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrte:<br />

Stichtagszahlen der Strafvollzugsstatistik (1961-2010)<br />

2. Dauer und Beendigung der lebenslangen Freiheitsstrafe<br />

Die lebenslange Freiheitsstrafe wird durch das deutsche Strafrecht vor allem<br />

in den Tatbeständen des Mordes (§ 211 StGB) und des Völkermordes (§ 6 I<br />

VStGB) als absolute Strafe angedroht; dasselbe gilt für bestimmte Formen<br />

der Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 I Nr. 1 und 2 VStGB) und der<br />

Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 I Nr. 1 VStGB). Darüber hinaus ist<br />

sie die Höchststrafe nach verschiedenen Qualifikationstatbeständen schwerer<br />

Delikte. Bei manchen Delikten kann die lebenslange Freiheitsstrafe sogar in<br />

besonders schweren Fällen verhängt werden, die durch Regelbeispiele konkretisiert<br />

werden, etwa bei Staatsschutzdelikten wie Landesverrat (§ 94 II<br />

StGB) oder friedensgefährdenden Beziehungen (§ 100 II StGB).<br />

Die Strafverfolgungsstatistik zeigt allerdings, dass lebenslange Freiheitsstrafen<br />

fast ausschließlich wegen Mordes verhängt werden. Seit Anfang der

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