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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Unbefristete Sanktionen und ihre Dauer 319<br />

form <strong>–</strong> sehr abrupt von rund 300 auf ein weit niedrigeres Niveau ab. Die<br />

Schwelle von 100 Anordnungen pro Jahr wird erstmals seit 1973 wieder in<br />

der jüngsten Gegenwart überschritten. In den 10 Jahren zwischen 1987 und<br />

1996 waren es durchschnittlich 36 Verurteilungen pro Jahr, in den Jahren<br />

seit 1997 dagegen 72 Anordnungen.<br />

Abbildung 1: Anordnungen von lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung<br />

nach der Strafverfolgungsstatistik (1950-2009)<br />

Seit 1998 wurde der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung bekanntlich<br />

mehrfach erweitert. Dabei ist der Hinweis angebracht, dass die<br />

Statistik die Zahl der freiheitsentziehenden Maßregeln nach den Erfahrungen<br />

der empirischen Forschung unterschätzt; der Fehler liegt in der Größenordnung<br />

von 20 %. 2 Die neuen Formen des Vorbehalts der Unterbringung in der<br />

Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB) und der nachträglichen Anordnung der<br />

Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB) tauchen in der Strafverfolgungsstatistik<br />

überhaupt nicht auf. Die Geschäftsstatistik der Strafgerichte, mit der unter<br />

2 Allgemein zur Aussagekraft der Strafrechtspflegestatistiken in diesem Sanktionsbereich<br />

Heinz (2006, S. 897 ff.), zur Sicherungsverwahrung Kinzig (1996, S. 158).

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