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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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36<br />

Theresia Höynck<br />

die fast durchgehend höhere Opferziffer in den neuen Bundesländern im<br />

Vergleich zu den alten Bundesländern. Ob, inwieweit und ggf. in welcher<br />

Weise dieser Befund auf tatsächliche Unterschiede hindeutet, ist angesichts<br />

der oben angedeuteten Schwächen der PKS eine offene Frage. Wir hoffen,<br />

aufgrund der hier vorgestellten Untersuchung, Hinweise zu dieser Frage gewinnen<br />

zu können.<br />

3. Forschungsbefunde zu Tötungsdelikten an Kindern<br />

Umfassende empirische Studien zu Tötungsdelikten an Kindern liegen in<br />

Deutschland nicht vor. Die beiden einzigen aktuellen etwas größeren sind im<br />

rechtsmedizinischen Kontext entstanden. Raic 4 führte eine retrospektive Untersuchung<br />

der Sektionsprotokolle aller Todesfälle von Personen bis zu 20<br />

Jahren durch, die im Bonner Institut für Rechtsmedizin 1970-1993 erfasst<br />

wurden (N = 757). Hierbei zeigte sich, dass bei 60 Fällen (26 Neonatizid, 11<br />

Kindesmisshandlung, 13 erweiterter Suizid, 10 sonstige Tötung) eine Elternverantwortung<br />

für den Tod im Sinne eines strafrechtlichen Tatverdachts bestand.<br />

28 Fälle aus der Gruppe der Fälle mit Elternverantwortung, bei denen<br />

die Strafakten zugänglich waren, wurden im Hinblick auf verschiedene<br />

Merkmale der Täter, Opfer und der Tat genauer untersucht. Die Ergebnisse<br />

haben aufgrund der kleinen Fallzahl pro Fallgruppe eher explorativen Charakter.<br />

Vock&Meinel bzw. Vock&Trauth 5 konzentrierten ihre ebenfalls retrospektiven<br />

strafaktenbasierten Untersuchungen auf Fälle der tödlich verlaufenden<br />

Kindesmisshandlung (N = 58) bzw. Kindesvernachlässigung<br />

(N = 19). Grundlage war eine Abfrage aller Fälle von Tötungsdelikten an<br />

Kindern unter 18 Jahren im Zeitraum 1985-1990 (N = 388) bei allen rechtsmedizinischen<br />

Instituten der Bundesrepublik bzw. der ehemaligen DDR.<br />

Erhoben wurden auch hier opfer- täter- und tatbezogene Daten ebenso wie<br />

solche zu Verlauf und Ausgang des Strafverfahrens. Aus dem forensischpsychiatrischen<br />

Bereich liegen instruktive Beschreibungen einzelner Fälle<br />

bzw. Fallgruppen vor. Im Vordergrund steht hier naturgemäß die Frage nach<br />

dem Vorliegen psychischer Erkrankungen und deren Bedeutung für die<br />

Schuldfähigkeit. 6<br />

4 Raic 1997.<br />

5 Vock/Trauth 1999a, Vock/Trauth 1999b, Vock/Meinel 2000, Vock 1999. Aus demselben<br />

Datensatz entstammt auch die psychiatrische Untersuchung von Schlang 2006.<br />

6 Aktuell s. z.B. die Beiträge in Häßler/Schepker/Schläfke 2008 sowie in Heft 1/2009 der<br />

Zeitschrift Forensische Psychiatrie, Psychologie.

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