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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Der lange Weg in die Sicherungsverwahrung 339<br />

4.1 Feststellungen zur Täterbiographie<br />

Bei den Feststellungen zur Täterbiographie geht es nicht um die tatsächliche<br />

Ausprägung einer Information <strong>–</strong> also z. B. ob ein Täter in einer sozial belasteten<br />

Familie aufgewachsen ist <strong>–</strong>, sondern lediglich darum, ob die Strafakten<br />

und insbesondere die Urteilsgründe überhaupt Informationen etwa zur Herkunftsfamilie<br />

enthielten. Dafür waren vorab neun Kategorien gebildet worden,<br />

die als grundlegend angesehen werden. Berücksichtigt werden nur Verurteilungen,<br />

die wegen der Begehung eines Sexualdeliktes vor der Anordnung<br />

nach § 66 StGB in 1999/2000 ergangen waren.<br />

50<br />

25<br />

0<br />

17<br />

8<br />

Kontakte,<br />

Freizeit<br />

Nur in Akte<br />

30<br />

9<br />

Krankheitsgeschichte<br />

Auch im Urteil<br />

11<br />

20<br />

Suchtmittel<br />

19<br />

22<br />

4<br />

31<br />

SexualVordelingeschichtequenz 8<br />

34<br />

Herkunftsfamilie<br />

11<br />

37<br />

Berufstätigkeit<br />

10<br />

38<br />

Schule,<br />

Ausbildung<br />

8<br />

41<br />

Lebensumstände<br />

Abbildung 2: Informationen zu Täterbiographie I (N = 49 Verurteilungen wegen der<br />

Begehung von Sexualdelikten vor 1999/2000)<br />

In Abbildung 2 gibt die weiße Fläche den „Totalausfall“ wieder, während die<br />

Säulen jene Verfahren abbilden, in denen den Unterlagen Informationen zur<br />

jeweiligen Kategorie zu entnehmen waren. Allerdings konnten diese nur zu<br />

einem Teil (auch) in den Entscheidungsgründen gefunden werden, obwohl<br />

lediglich solche Angaben berücksichtigt wurden, die zeitlich vor dem Urteil<br />

bekannt waren und deshalb in die Darstellung der persönlichen Verhältnisse<br />

hätten einfließen können.<br />

Ein Ergebnis erscheint auf den ersten Blick erklärungsbedürftig, nämlich<br />

dass weniger als zwei Drittel der Urteilsgründe Informationen zur Vordelinquenz<br />

enthielten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für eine positive Be-

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