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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Werden Strafen immer härter? 219<br />

3.2 Die Entwicklung der Verurteilungspraxis nach ausgewählten Delikten<br />

(Raubdelikte, vorsätzliche Tötung/Mord, Körperverletzungs-,<br />

Sexual- und Betäubungsmitteldelikte)<br />

Die Zahl der Verurteilten wegen (vollendeten) Mordes ebenso wegen Totschlags<br />

ist langfristig gesehen konstant geblieben (vgl. Tabelle 2 und 3),<br />

beim Mord neuerdings sogar rückläufig. Auch das Verhältnis von<br />

Verurteilung wegen Mordes einerseits und Totschlags andererseits ist<br />

weitgehend konstant geblieben, so dass die These einer Strafschärfung durch<br />

die häufigere Bejahung von Mordmerkmalen zu Lasten der Annahme<br />

lediglich eines Totschlags nicht belegt werden kann. 1980 erfolgten 168<br />

Verurteilungen gem. § 211 StGB (Mord) und 383 wegen Totschlags<br />

(Verhältnis: 1 : 2,3), im Jahr 2003 betrug das Verhältnis 1 : 2,2, 2006 waren<br />

es 182 Verurteilungen wegen Mordes (davon 81 Versuchsfälle) gegenüber<br />

297 Fällen des Totschlags (Verhältnis: 1:1,6). 2<br />

Betrachtet man die Verurteilungen wegen vollendeten Mordes nur für den<br />

Zeitraum seit 1990 (erst seit 1990 ist die Differenzierung nach vollendeten<br />

und versuchten Mordfällen statistisch ausgewiesen), so gibt es einen (vorübergehenden)<br />

Anstieg, der sich <strong>–</strong> da in diesem Bereich fast ausschließlich<br />

unbedingte Freiheitsstrafen verhängt werden <strong>–</strong> auch direkt auf die Gefängnisbelegung<br />

auswirkt. Dies umso mehr, als sich die durchschnittliche Länge<br />

von Freiheitsstrafen erhöht hat, indem vermehrt die lebenslange anstatt der<br />

zeitigen Freiheitsstrafe von unter 10 bzw. 10-15 Jahren verhängt wurde (vgl.<br />

Tabelle 2).<br />

Beim Totschlag sind die absoluten jährlichen Verurteiltenzahlen bei<br />

Schwankungen zwischen ca. 330 und 470 relativ konstant geblieben, wenngleich<br />

auch hier die jüngsten Zahlen einen deutlichen Rückgang ergeben:<br />

von 385 im Jahr 2003 auf 297 im Jahr 2006. Was die Länge verhängter Freiheitsstrafen<br />

anbelangt, so sind diejenigen bis zu drei Jahren stark rückläufig,<br />

diejenigen von 5-15 Jahren haben dagegen von 40 % 1980 auf 56 % im Jahr<br />

2000 und 64 % 2006 deutlich zugenommen. Im Gegenzug sind Freiheitsstrafen<br />

von 1-2 und 2-3 Jahren rückläufig.<br />

Ein weiteres interessantes Phänomen findet sich beim vollendeten Mord, für<br />

den grundsätzlich ausschließlich die lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen<br />

2 1990 lag das Verhältnis bei 159 : 332, d. h. bei 1 : 2,1; im Jahr 2000 betrug das Verhältnis<br />

1 : 1,4. Der etwas höhere Anteil von Mordfällen 2006 dürfte damit ebenso wie derjenige<br />

von 2003 zufälliger Art sein; eigene Berechnungen nach Strafverfolgungsstatistik<br />

1990-2006.

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