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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Der neue Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der PMK-rechts- 203<br />

Handlungsempfehlung ist abschließend der Status der Umsetzung<br />

angegeben, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Maßnahmen zu<br />

erleichtern.<br />

Die konsequente Einbeziehung der Forschung als polizeilichen Bekämpfungsansatz<br />

stellt ein Novum dar. Es stellt sich die Frage, wie diese Maßnahme<br />

seitens der Polizei wie auch der Wissenschaft zielführend ausgestaltet<br />

werden kann.<br />

Bei Straftaten der PMK-rechts- handelt es sich um gesellschaftsbezogene<br />

Kriminalität. Die Delikte richten sich gegen das friedvolle soziale Miteinander<br />

und stehen daher nicht im Einklang mit dem Wertekonsens einer demokratischen<br />

Gesellschaft. Die Polizei verfügt, nicht zuletzt auf Grund der Datenlage<br />

des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zur PMK und des polizeilichen<br />

Erfahrungswissens, über eine umfassende phänomenologische Expertise<br />

zur PMK-rechts-. Polizeiliche Daten und Erfahrung gilt es mittels sozialwissenschaftlichen<br />

Methodenwissens nutzbar zu machen und über anwenderorientierte<br />

Forschung einer verbesserten polizeilichen Bekämpfung der<br />

PMK-rechts- und Politikberatung zuzuführen. Über den Auf- und Ausbau<br />

sozialwissenschaftlicher Forschungskompetenz in der Polizei im Bereich der<br />

PMK-rechts- lassen sich zudem außerpolizeiliche Forschungserkenntnisse<br />

besser objektivieren und für die polizeiliche Aufgabenstellung in der Praxis<br />

verwertbar transformieren. In der Konsequenz ist zur Ergänzung der vorhandenen<br />

Expertise der polizeilichen Sachbearbeitung auch eine unmittelbar<br />

mitwirkende wissenschaftliche Kompetenz im Phänomenbereich PMKrechts-<br />

erforderlich.<br />

Die Berücksichtigung von Wissenschaft und Forschung im neuen Maßnahmenkatalog<br />

zur Bekämpfung der PMK-rechts- verfolgt mehrere Ziele:<br />

• Stärkung der phänomenologischen Expertise in der Polizei,<br />

• Ausbau von Methodenwissen zur polizeiinternen Forschungszwecken und<br />

zur Bewertung außerpolizeilicher Forschungserkenntnisse,<br />

• Praxis-/ Anwenderorientierte Forschung in der Polizei und/oder für die<br />

Polizei,<br />

• Verifizierung von Bekämpfungsansätzen,<br />

• Intensivierung der Politikberatung.

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