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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Ausweitung der Sicherungsverwahrung und Kriminalprognose 365<br />

Rückfallkriminalität gerechtfertigt, allen 162 Probanden sofort Sicherungsverwahrung<br />

aufzuerlegen?<br />

5. Zusammenfassung und kriminalpolitische<br />

Schlussfolgerungen<br />

Ich fasse zusammen:<br />

1. Die Sicherungsverwahrung hat seit nunmehr zehn Jahren kriminalpolitische<br />

Konjunktur. Motiviert werden die Ausweitungen der ehedem<br />

„ultima ratio“ des Strafrechts durch den verständlichen Wunsch, einen<br />

perfekten Schutz vor schweren Straftaten herzustellen.<br />

2. Ausweitung und Entgrenzung der Sicherungsverwahrung lassen sich anhand<br />

dreier Merkmale beschreiben:<br />

• Anhand der sukzessiven Auflösung der formellen Voraussetzungen wie<br />

etwa dem Erfordernis von Vorstrafen<br />

• Anhand ihrer Ausweitung auf Heranwachsende und Jugendliche<br />

• Anhand des Übergangs von der traditionellen zu einer nachträglichen<br />

Sicherungsverwahrung, die zentral nur noch auf einer Gefährlichkeitsprognose<br />

basiert.<br />

3. Dass sich im Einklang dazu die Möglichkeiten, schwere Straftaten nach<br />

Ende des Strafvollzuges zuverlässig vorherzusagen, entscheidend verbessert<br />

haben, ist nicht ersichtlich. Nicht zuletzt die moderaten Rückfallraten<br />

nach Entlassung trotz Schlecht-Prognose lassen vermuten, dass sich in der<br />

traditionellen Sicherungsverwahrung mehr tatsächlich ungefährliche als<br />

wirklich gefährliche Personen befinden.<br />

4. Das beschriebene Mängelprofil gilt verstärkt für die neue nachträgliche<br />

Sicherungsverwahrung. Es legt ihre Abschaffung nahe.<br />

5. Die eben genannten Probleme, besonders die nach wie vor ungelösten prognostischen<br />

Fragen stellen aber unverändert auch die Legitimation der<br />

traditionellen Sicherungsverwahrung infrage.

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