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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Methodische Folgerungen f. d. Evaluation d. Jugendstrafvollzugs 287<br />

so flächendeckend in gleicher Qualität anbieten. Das würde wiederum die<br />

Evaluation erleichtern. Die Umsetzung der Jugendstrafvollzugsgesetze kann<br />

nur gelingen, wenn der Jugendstrafvollzug evaluiert wird. Und die Evaluation<br />

kann ihrerseits nur gelingen, wenn sie methodisch richtig erfolgt. Nicht<br />

mehr, aber auch nicht weniger sollte man verlangen.<br />

Die hier vertretene Position folgt aus einem Leitbild, das die jungen Gefangenen<br />

in den Mittelpunkt stellt und die Erziehungsarbeit der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter würdigt. Es reduziert die jungen Gefangenen nicht auf<br />

ihre Rückfallquoten, sondern berücksichtigt ihre Bemühungen um prognoserelevante<br />

Entwicklungsfortschritte im Vollzug und um Integrationsleistungen<br />

nach der Entlassung. Das entspricht, auch im Bereich der Evaluation,<br />

dem Gebot eines humanen Jugendstrafvollzuges.

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