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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Kai-D. Bussmann, Claudia Erthal, Andreas Schroth<br />

Abbildung 1: Prävalenz von Körperstrafen<br />

Schwedische Eltern scheinen somit das Körperstrafenverbot knapp dreißig<br />

Jahre nach der Einführung verinnerlicht zu haben. Weder Österreich mit<br />

dem zweitältesten europäischen Züchtigungsverbot (1989) noch Deutschland<br />

(2000) mit einem vergleichbar eindeutig formulierten Körperstrafenverbot<br />

erreichen annähernd ein ähnlich niedriges Sanktionsniveau. Bereits die<br />

heutigen schwedischen Eltern wurden nach eigenen Angaben in der Retrospektive<br />

deutlich weniger mit Körperstrafen sanktioniert als die Eltern der<br />

vier Vergleichsländer.<br />

Alle Erziehungsmaßnahmen, nicht nur Körperstrafen, sondern auch Fernsehoder<br />

Ausgehverbote, Taschengeldkürzungen sowie das Niederbrüllen oder<br />

das Anschweigen des Kindes (ohne Abbildung), ließen sich den vier Faktoren<br />

Verbotssanktionen, psychische Sanktionen, leichte und schwere Körperstrafen<br />

zuordnen 5 , was die Unterscheidung unterschiedlicher Erziehungsmuster<br />

erlaubt:<br />

1. Körperstrafenfreie Erziehung: Eltern verzichten auf Körperstrafen und<br />

greifen auf Verbots- und psychische Sanktionen zurück.<br />

5 vgl. Bussmann, 2000, 2002, 2004, 2005.

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