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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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318<br />

Axel Dessecker<br />

Vermögensstrafe nach § 43a StGB, die 1992 durch das Gesetz zur Bekämpfung<br />

des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der<br />

Organisierten Kriminalität eingeführt und 10 Jahre später vom Bundesverfassungsgericht<br />

für nichtig erklärt wurde (BVerfGE 105, 135).<br />

Die meisten unbestimmten Sanktionen des heutigen Kriminalrechts sind<br />

Maßregeln. Eine gewisse Unbestimmtheit vor allem im Hinblick auf die<br />

Vollstreckungsdauer gilt traditionell geradezu als Kennzeichen dieser Sanktionsform<br />

(Dessecker 2004, S. 162; Exner 1914, S. 114 ff.). Dementsprechend<br />

gibt es heute bei allen sechs kriminalrechtlichen Maßregeln zumindest<br />

die Möglichkeit, sie in bestimmten Fallgruppen ohne zeitliche Begrenzung<br />

anzuordnen.<br />

Die Darstellung konzentriert sich im Folgenden auf zwei unbestimmte Sanktionen<br />

mit <strong>Freiheitsentziehung</strong>, die trotz unterschiedlicher rechtssystematischer<br />

Einordnung ähnliche Funktionen erfüllen: die lebenslange Freiheitsstrafe<br />

und die Sicherungsverwahrung. Im Anschluss an einen Überblick zur<br />

Häufigkeitsentwicklung dieser Sanktionen nach der Strafverfolgungs- und<br />

der Strafvollzugsstatistik steht die Dauer der Aufenthalte im Justizvollzug<br />

im Mittelpunkt des Beitrags. Dazu werden Daten einer jährlichen Erhebung<br />

der KrimZ bei den Landesjustizverwaltungen herangezogen. Die Situation in<br />

Deutschland wird darüber hinaus mit der in anderen europäischen Ländern<br />

verglichen.<br />

1.2 Gerichtliche Sanktionsentscheidungen<br />

Die Strafverfolgungsstatistik ermöglicht einen Blick auf die Sanktionspraxis<br />

seit 1950. 1 Wenn man lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung<br />

vergleicht (Abbildung 1), kann man zwei lange Perioden unterscheiden.<br />

Bis in die 1. Hälfte der 1970er Jahre dominiert die Sicherungsverwahrung,<br />

seither wurde die lebenslange Freiheitsstrafe von den Gerichten etwas häufiger<br />

verhängt, während sich die jüngsten Zahlen beider Sanktionen stark annähern.<br />

Der zeitliche Einschnitt nach 1970 fällt zusammen mit dem Inkrafttreten<br />

der wichtigsten Strafrechtsreformgesetze.<br />

Die Kurve der Sicherungsverwahrung nimmt seit 1953 bis in die 2. Hälfte<br />

der 1960er Jahre zu und fällt dann <strong>–</strong> mit dem Inkrafttreten der Strafrechtsre-<br />

1 Die Zeitreihen beziehen sich überwiegend auf die Bundesrepublik und Berlin (West).<br />

Eine flächendeckende Durchführung für Deutschland wurde in dieser Statistik erst 2007<br />

erreicht (Statistisches Bundesamt 2010b).

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