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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Methodische Folgerungen für die Evaluation des<br />

Jugendstrafvollzugs<br />

Aus der Evaluation von Projekt Chance<br />

Joachim Obergfell-Fuchs und Rüdiger Wulf<br />

Gliederung<br />

1. Bedeutung des Themas<br />

2. Struktur der Begleitforschung im<br />

Projekt Chance<br />

3. Ergebnisse der Begleitforschung<br />

4. Ansätze zur Evaluation des<br />

Jugendstrafvollzuges<br />

5. Unzulässige Verknüpfung von<br />

Erziehungsziel und Evaluation<br />

6. Abnahme des Behandlungsfortschritts<br />

mit Zeitablauf<br />

7. Einfluss intervenierender Variablen<br />

nach der Entlassung<br />

8. Dauer des Ausstiegs aus kriminellen<br />

Karrieren<br />

9. Fehlerquelle „Strafregister“<br />

10. Fehlerquelle „Erwischtenquote“<br />

1. Bedeutung des Themas<br />

11. Zweifelhafte Praktikabilität von<br />

Rückfalluntersuchungen<br />

12. Veränderungsverbot bei evaluierten<br />

Projekten<br />

13. Beispiel für ein gutes<br />

Kontrollgruppendesign<br />

14. Die Maryland-Scale for Scientific<br />

Methods<br />

15. Gefahren fehlerhafter Evaluation<br />

16. Konsequenzen<br />

17. Gesamtkonzept zur Evaluation des<br />

Jugendstrafvollzugs<br />

18. Evaluation des<br />

Entwicklungsfortschritts<br />

19. Evaluation der Integration<br />

20. Relevanz der Evaluation<br />

21. Ziele der Evaluation<br />

Es war schon immer interessant, die Wirkung des Strafvollzugs zu messen,<br />

insbesondere die Effekte des Jugendstrafvollzugs. Diese Bemühungen haben<br />

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 Auftrieb<br />

erhalten. 1 Es fordert: „…die Erhebung aussagefähiger, auf Vergleichbarkeit<br />

angelegter Daten, die bis hinunter auf die Ebene der einzelnen Anstalten eine<br />

Feststellung und Bewertung der Erfolge und Misserfolge des Vollzuges <strong>–</strong><br />

insbesondere der Rückfallhäufigkeiten - sowie die gezielte Erforschung der<br />

1 BVerfG, Urteil vom 31. 5. 2006 (2 BvR 1673/04 u. 2 BvR 2402/04), NJW 2006, 2093-<br />

2098.

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