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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Konzept & Praxis der Arbeit mit Sicherungsverwahrten: JVA Celle 391<br />

In einer „Arbeitsgruppe Sicherungsverwahrung“ orientierten wir uns bei der<br />

Beantwortung dieser Frage an den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgerichts<br />

in seiner grundlegenden Entscheidung vom 05.02.2004 formuliert<br />

hat.<br />

Dort heißt es:<br />

- Auch bei dauerhaft Untergebrachten ist auf die Resozialisierung hinzuwirken.<br />

- Es ist ein ausreichendes, differenziertes und qualitativ gutes Angebot an<br />

Arbeitsplätzen, Schulausbildung, Therapie und Freizeit zu entwickeln<br />

bzw. vorzuhalten.<br />

- Vollzugslockerungen sind unabdingbar für die Prognoseentscheidung.<br />

- Die Möglichkeiten der Besserstellung der Sicherungsverwahrten im Vollzug<br />

sind weitestgehend auszuschöpfen. 1<br />

Andererseits wird in der Kammerentscheidung auch dem Recht der Gesellschaft<br />

auf Schutz vor gefährlichen Rückfalltätern Rechnung getragen und<br />

konstatiert, dass es einzelne Persönlichkeiten gibt, die nicht therapierbar sind<br />

und dauerhaft eine Rückfallgefahr darstellen. Aber auch diesen „hoffnungslos<br />

Verwahrten“, so wörtlich das Bundesverfassungsgericht, soll innerhalb<br />

der Mauern ein Höchstmaß an Lebensqualität, also Anregungen, Abwechselung<br />

und Entfaltungsmöglichkeiten geboten werden. 2<br />

Wir haben damals einen Katalog von Qualitätskriterien entwickelt, anhand<br />

dessen eine Bestandsaufnahme der Ausgangssituation vorgenommen und<br />

diese einer Stärken- und Schwächenanalyse unterzogen wurde. Auf dieser<br />

Grundlage haben wir ein erstes Konzept entwickelt.<br />

3.2 Zielgruppe<br />

Mit welcher Population haben wir es zu tun?<br />

Ich präsentiere Ihnen einige aktuelle Zahlen vom Stand September 2009.<br />

1 BVerfG , Urteil vom 05. Februar 2004 - 2 BVR 20290/1-, Randnummern 71-76, Link:<br />

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040205_2bvr2020901.htm<br />

l, 22.10.2008.<br />

2 ebenda, Randnummer 126.

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