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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Theresia Höynck<br />

beiterinnen und Mitarbeitern von Jugendämtern bzw. von freien Trägern, die<br />

die Familien vor der Tat betreuten.<br />

Der Zugang zu den Aktenzeichen erfolgte in erster Linie über die Landeskriminalämter;<br />

die Akten wurden von den Staatsanwaltschaften auf der Grundlage<br />

von Anträgen nach § 476 StPO zur Verfügung gestellt. Es gab in den<br />

verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Probleme beim Aktenzugang.<br />

So sah sich etwa das bayerische Landeskriminalamt aus rechtlichen<br />

Gründen gehindert, die Aktenzeichen an das KFN zu übermitteln. Die Aktenzeichen<br />

wurden daher über das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaften<br />

an die Staatsanwaltschaften weitergegeben. Uns ist daher<br />

nicht bekannt, wie viele Aktenzeichen vom Landeskriminalamt Bayern gefunden<br />

wurden. In mehreren Bundesländern gab es aufgrund von Programmwechseln<br />

und Datenmigrationen seit 1996 technische Schwierigkeiten bei<br />

der Datenabfrage. Unterschiede bestehen wohl auch aus diesem Grund im<br />

Hinblick auf das Verhältnis von erhaltenen Aktenzeichen und auffindbaren,<br />

einschlägigen Akten. In allen Bundesländern gab es erwartbare einzelne<br />

Ausfälle weil z.B. Akten nicht auffindbar, bereits vernichtet oder unabkömmlich<br />

waren. Unterschiedlich hoch war der Anteil der Fälle, die sich als<br />

nicht einschlägig erwiesen, weil es sich entweder um völlig andere Delikte<br />

als Tötungsdelikte an Kindern handelte oder um versuchte Fälle. Eine genaue<br />

Analyse des Rücklaufes, der Fehlerquellen und der sich daraus ergebenden<br />

Fragen für die Aussagekraft der Daten wird zu einem späteren Zeitpunkt<br />

erfolgen. Hierbei wird sich zeigen ob bzw. inwieweit Auswertungen<br />

für bestimmte Regionen und Zeiträume mit Ertrag durchführbar sind.

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