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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Tillmann Bartsch<br />

dieser Entwürfe liegt entsprechend der „Resozialisierungsvorgabe“ auf einer<br />

Verbesserung des therapeutischen Angebots. Weit fortgeschritten sind in<br />

diesem Bereich die Bemühungen der nordrhein-westfälischen JVA Werl.<br />

Dort wird versucht, die begrenzten Behandlungsressourcen konsequent auf<br />

therapiefähige und -geeignete Sicherungsverwahrte zu konzentrieren.<br />

Trotz dieser wichtigen Konzepte besteht zwischen dem verfassungsgerichtlichen<br />

Resozialisierungsanspruch und der Vollzugswirklichkeit noch eine<br />

deutliche Diskrepanz. Diese resultiert aus zahlreichen Problemen, die die<br />

Anstalten bei ihren Bemühungen um die Umsetzung der Vorgaben noch zu<br />

bewältigen haben. Drei Probleme seien nachfolgend erläutert:<br />

Erstes Problem: Laut den Ergebnissen der schriftlichen Erhebung nimmt nur<br />

gut ein Viertel der Sicherungsverwahrten an psychiatrischen/psychologischen<br />

Therapien teil. Als Grund für die Vielzahl der Maßregelinsassen, die<br />

derzeit keine psychologische/psychiatrische Therapie absolvieren, obschon<br />

durchaus Bedarf hierfür bestünde, 20 wurde in den Interviews oftmals die<br />

mangelnde Therapiemotivation und/oder -fähigkeit der Sicherungsverwahrten<br />

genannt. Zugleich wurde von mehreren Vollzugspraktikern aber auch darauf<br />

hingewiesen, dass bei Sicherungsverwahrten, die ja schon per Definition<br />

einen Hang zu erheblichen Straftaten aufweisen, ein größerer Aufwand<br />

betrieben werden müsse, um eine Resozialisierung zu ermöglichen. Dies<br />

aber sei in der derzeitigen Situation des Vollzugs der Sicherungsverwahrung<br />

noch nicht möglich, da die Unterstützung durch die Landesjustizverwaltungen,<br />

insbesondere die Ausstattung der Fachdienste mit behandelndem Personal,<br />

unzureichend sei.<br />

Zweites Problem: In vielen Bundesländern bestehen Schwierigkeiten, Sicherungsverwahrte<br />

in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen. In der<br />

schriftlichen Erhebung gab die Hälfte der befragten Anstaltsleitungen an,<br />

dass in solchen Einrichtungen nicht genügend Plätze für Sicherungsverwahrte<br />

vorgehalten würden. Vier Einrichtungen bezweifelten die hinreichende<br />

Bereitschaft sozialtherapeutischer Anstalten zur Aufnahme von Sicherungsverwahrten.<br />

Darüber hinaus wiesen Anstaltspsychologen mehrfach auf<br />

Schwierigkeiten hin, die für Sicherungsverwahrte durch das Zusammensein<br />

mit Strafgefangenen in sozialtherapeutischen Anstalten entstünden: Schnellere<br />

Therapiefortschritte und weitaus zügigere Lockerungsgewährung bei<br />

20 Vgl. hierzu bspw. die Untersuchungsergebnisse von Kinzig, 1996, 326 f. Er stellte fest,<br />

dass bei 60 % der Personen, die nach § 66 StGB verurteilt wurden, eine Persönlichkeitsstörung<br />

gutachtlich diagnostiziert wurde.

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