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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Tillmann Bartsch<br />

1998: Die Voraussetzungen der Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur<br />

Bewährung wurden verschärft (§ 67d Abs. 2 StGB n.F.).<br />

1998: Die Zehn-Jahres-Begrenzung bei erstmaliger Anordnung der Sicherungsverwahrung<br />

wurde rückwirkend abgeschafft. 15 An die Stelle getreten<br />

ist eine im Zwei-Jahres-Rhythmus erfolgende gerichtliche Prüfung, ob die<br />

weitere Vollstreckung erforderlich ist (§ 67d Abs. 3 StGB).<br />

2002/2004: Neu eingeführt wurden die vorbehaltene und die nachträgliche<br />

Sicherungsverwahrung (§ 66a und § 66b StGB); 16 die letztgenannte Form<br />

der Anordnung von Sicherungsverwahrung war ähnlich in einzelnen Bundesländern<br />

Gesetz geworden, bevor eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen<br />

wurde.<br />

2002/2004/2008: Zudem wurden Heranwachsende und Jugendliche in den<br />

Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung einbezogen (§§ 7 Abs. 2-4,<br />

106 Abs. Abs. 3-7 JGG). 17<br />

3. Angewandte Methoden<br />

Die Datenerhebung erfolgte in zwei Schritten: 18<br />

Zunächst wurden sämtliche Landesjustizverwaltungen sowie die Leitungen<br />

der für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zuständigen Einrichtungen in<br />

einer schriftlichen Erhebung zur Situation des Vollzugs der Sicherungsver-<br />

15 Vorgenannte Gesetzesänderungen bzw. -neuerungen erfolgten jeweils durch das „Gesetz<br />

zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ vom<br />

26.01.1998, BGBl. I 1998, 160 ff.<br />

16 Vorbehaltene Sicherungsverwahrung: „Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung“<br />

vom 28.08.2002, BGBl. I 2002, 3344 ff.; nachträgliche Sicherungsverwahrung:<br />

„Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung“ vom<br />

23.07.2004, BGBl. I 2004, 1838 ff.<br />

17 Vorbehaltene Sicherungsverwahrung für nach allgemeinem Strafrecht verurteilte Heranwachsende:<br />

„Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle<br />

Selbstbestimmung“ vom 27.09.2003, BGBl. I 2003, 3007 ff.; nachträgliche Sicherungsverwahrung<br />

für nach allgemeinem Strafrecht verurteilte Heranwachsende: „Gesetz<br />

zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung“ vom 23.07.2004, BGBl. I<br />

2004, 1838 ff.; nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte:<br />

„Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen<br />

nach Jugendstrafrecht“ vom 12.07.2008, BGBl. I 2008, 1212 f.<br />

18 Ausführlich zu den angewandten Methoden Bartsch 2009.

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