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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Joachim Obergfell-Fuchs, Rüdiger Wulf<br />

hörden, Organisationen und Personen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung<br />

und Nachsorge sorgen. Für diese Integrationsleistung ist der Jugendstrafvollzug<br />

für einen gewissen Zeitraum mitverantwortlich. Über dessen<br />

Länge kann man streiten. Sechs Monate dürften nicht zu hoch sein. Länger<br />

als ein Jahr nach der Entlassung darf man aber den Strafvollzug nicht in die<br />

Pflicht nehmen. Anders als beim Rückfallkriterium hat man hier die Gelegenheit<br />

kurzfristig steuernde Maßnahmen hinsichtlich der Struktur und der<br />

Abläufe des Jugendstrafvollzuges einzuleiten.<br />

20. Relevanz der Evaluation<br />

Auf der Ebene des Einzelfalls kann man anhand solcher Ergebnisse fragen,<br />

ob der junge Gefangene den erwarteten bzw. erhofften Entwicklungsfortschritt<br />

erreicht hat. Ist das feststellbar, so hat der Jugendstrafvollzug seine<br />

Pflicht getan. Andernfalls können die Gründe in der Person des jungen Gefangenen<br />

oder in Umständen außerhalb der Verantwortung des Strafvollzuges<br />

liegen. Ergibt sich aber, dass der Entwicklungsfortschritt nicht erreicht<br />

werden konnte, weil es im konkreten Fall vollzugliche Fehler oder Versäumnisse<br />

gegeben hat, kann man daraus lernen.<br />

Aber auch für Struktur und Verlauf des Jugendstrafvollzuges sind die Ergebnisse<br />

interessant. Wird der Entwicklungsfortschritt gehäuft aufgrund eines<br />

Fehlers in der Struktur oder im Ablauf des Vollzuges nicht erreicht, etwa<br />

durch Organisationsfehler, so muss man nachsteuern. Anders als bei der<br />

Evaluation anhand von Rückfallquoten und der damit verbundenen Zeitverzögerung,<br />

ist das hier kurzfristig möglich. Auch das würde den Jugendstrafvollzug<br />

voranbringen.<br />

21. Ziele der Evaluation<br />

Eines Tages sollten alle Erziehungsprogramme im Jugendstrafvollzug ihre<br />

Wirksamkeit nachgewiesen haben oder zumindest Wirksamkeit versprechen,<br />

so dass der oft beklagte „Wildwuchs“ der Maßnahmen, das „anything goes“,<br />

eingedämmt werden kann. 19 Durch Akkreditierung, Zertifizierung und Standardisierung<br />

können die Programme verbessert 20 und das Personal im Jugendstrafvollzug<br />

besser geschult werden; Erziehungsprogramme ließen sich<br />

19 Vgl. Cohen, S.: Visions of social control. Cambridge 1985, S. 154.<br />

20 Auch dazu instruktiv Lösel in diesem Band.

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