06.07.2013 Aufrufe

Seite 351

Seite 351

Seite 351

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eamten, der das Einschreiten genehmigt, gegen den Offizier, der das Feuer<br />

kommandiert, und gegen sämtliche Soldaten, die wirklich gefeuert haben.<br />

Hat der Zivilbeamte das Einschreiten nicht genehmigt, so hat das keine<br />

weitere Folge, als daß er nicht im Verdikt figuriert. Für Offiziere und Soldaten<br />

bleibt die Sache ganz dieselbe.<br />

Dies Verdikt auf vorbedachten Mord bildet nun einen förmlichen Anklageakt,<br />

auf Grund dessen das Kriminalverfahren vor den ordentlichen Geschwornen<br />

eingeleitet wird.<br />

Der englische Soldat wird also vom Gesetz keineswegs als eine willenlose<br />

Maschine angesehen, der dem ihm gewordenen Kommando gehorchen muß<br />

ohne zu räsonieren, sondern als ein „free agent", ein Mann mit freiem Willen,<br />

der in jedem Augenblick wissen muß, was er tut und für jede seiner Handlungen<br />

verantwortlich ist. Die englischen Richter würden einem angeklagten<br />

Soldaten schöne Dinge antworten, wenn er zu seiner Verteidigung sagte, das<br />

Feuern sei kommandiert worden und er habe „Ordre parieren" müssen!<br />

In Preußen ist das alles anders. In Preußen erklärt der Soldat, das Feuern<br />

sei ihm von seinem direkten Vorgesetzten kommandiert worden, und er ist von<br />

aller Strafe frei. In Preußen und desgleichen in Frankreich ist überhaupt dem<br />

Beamten für jede Gesetzübertretung vollkommene Straflosigkeit zugesichert,<br />

sobald er nachweist, daß der Befehl dazu ihm von seinem ordentlichen Vorgesetzten<br />

im ordentlichen hierarchischen Wege zugekommen ist.<br />

Daß wir nicht der Ansicht sind, eine kurze Eidformel könne einen Menschen<br />

zu einem andern Menschen, einen schwarzweißen Gardelieutenant zu<br />

einem Schwärmer für die „konstitutionelle Freiheit" machen, wird uns die<br />

,,N[eue] Prfeußische] Zjeitung]" wohl aufs Wort glauben.<br />

Die Herren mit Gott für König und Vaterland haben selbst an ihrer eigenen<br />

löblichen Sippschaft in den letzten zwölf Monaten die angenehmsten Erfahrungen<br />

darüber gemacht, was Eide zu bedeuten haben. Wir haben auch gar<br />

nichts dagegen, daß die „Njeue] Pr[eußische] Zjeitung]" das Militär dem<br />

Könige, dem Dalai-Lama oder dem Mann im Monde Treue schwören läßt,<br />

sobald nur „Mein herrliches Kriegsheer " [196] in der dargestellten Weise den<br />

Gesetzen gegenüber ganz so gestellt wird, wie das Militär in England.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!