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aufoktroyieren zu lassen oder einen freiwillig Verbannten, der die Gnade<br />

des Königs und des Volks zugleich anruft, um erlöst zu werden, zurückzurufen<br />

oder überhaupt sich von irgendeinem Menschen, möge er sein<br />

wer er wolle, gleich dummen Jungen behandeln zu lassen, mit Entschiedenheit<br />

und Entrüstung zurückweist.<br />

19<br />

Beschlüsse der General-Versammlung<br />

vom 23. April 1849<br />

[„Freiheit, Brüderlichkeit, Arbeit"<br />

Nr. 24 vom 29.April 1849]<br />

1. Die General-Versammlung findet künftig jeden Mittwoch statt.<br />

2. Der vom Komitee gewählte provisorische Ausschuß zur Abhaltung<br />

eines Kongresses der Arbeitervereine Rheinlands und Westfalens hier in<br />

Köln, bestehend aus K. Marx, Karl Schapper, W. Wolff, F. Anneke, Esser<br />

und Otto, wird bestätigt.<br />

20<br />

[Mitteilung über die Einberufung des Kongresses<br />

der Arbeitervereine]<br />

[„Neue Rheinische Zeitung"<br />

Nr. 282 vom 26. April 1849, Beilage und<br />

Nr. 285 vom 29. April 1849, Zweite Ausgabe]<br />

Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz<br />

sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiterverein<br />

hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbände der rheinisch-demokratischen<br />

Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Überzeugung veranlaßt<br />

worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen<br />

für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des<br />

Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht.<br />

Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen<br />

Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeitervereine.<br />

Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiterverein als erste Maßregel die<br />

Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämtliche Arbeitervereine<br />

der Rheinprovinz und Westfalens für notwendig erachtet und zu<br />

Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die<br />

zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen.

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