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höchstens durch ihre Profitwütigkeit mit Frankfurt in Verwandtschaftsverhältnis<br />

stehen kann; daß allerdings eine verhältnismäßig sehr geringe Zahl<br />

kleiner deutscher Grundbesitzer in einzelnen Distrikten festgenistet sei und<br />

zwar infolge perfider preußischer Spekulation auf polnisches Elend, da nach<br />

der Cabinetsordre von 1833 alle subhastierten Güter ausschließlich nur an<br />

preußische Krautjunker, denen die Regierung das Geld dazu vorschoß, verkauft<br />

werden konnten; daß endlich die Wohltaten und Verdienste der hohenzollerschen<br />

Väterlichkeit darin bestanden, daß man nach der Märzrevolution aus<br />

Feigheit die besten Versprechungen einer „nationalen Reorganisation" gab,<br />

dann mit dem Wachsen der Kontrerevolution dem Lande durch eine fünfmalige<br />

immer größere Teilung immer mehr den Hals zuzog, hierauf die<br />

„Reorganisation" von der „Pazifikation", dem Abgeben der Waffen, abhängig<br />

machte, und, als diese erfolgt war, zuletzt „Mein herrliches Kriegsheer"<br />

[196] über das wehrlose, vertrauende Land losließ, um im Verein mit den<br />

Juden Kirchen zu plündern, Dörfer zu verbrennen, die Polen auf öffentlichen<br />

Plätzen mit Ladstöcken totzupeitschen oder mit Höllenstein zu brennen und<br />

nach genommener Rache für den Glauben an „MärzVerheißungen" auf diesem<br />

Leichenfeld die Ehre Gottes und Seiner christlich-germanischen Majestät<br />

zu proklamieren.<br />

Dies war das Liebeswerk der preußischen „Reorganisation" in Posen.<br />

Wenden wir uns nun auch nach dem Ursprung des großen preußischen<br />

Grundbesitzes, den Domänen und Herrschaftsgütern. Ihre Geschichte wird<br />

uns nicht minder über den „Glanz und die Macht" des Hohenzollernschen<br />

Hauses und den Wert seines geliebten Strolchrittertums belehren.<br />

Im Jahre 1793 teilten die drei gekrönten Diebe die polnische Beute nach<br />

demselben Recht unter sich, nach welchem drei Straßenräuber den Beutel<br />

eines wehrlosen Wanderers unter sich teilen. Posen und Südpreußen erhielten<br />

damals die Hohenzollern ganz in derselben Weise zu angestammten<br />

Herrschern, wie sie die Rheinprovinz im Jahre 1815 zu angestammten Herrschern<br />

erhielt: nach dem Recht des Menschenschachers und der Seelenverkäuferei.<br />

Sobald dies Recht des Menschenschachers und der Seelenverkäuferei<br />

abgeschafft werden wird, werden die Polen wie die Rheinländer ihrem<br />

angestammten Hohenzollernschen Großherzog einen roten Strich durch seinen<br />

Besitztitel machen.<br />

Das erste, womit der Hohenzollernsche Landesvater in dem geraubten<br />

Polen seine preußische Huld offenbarte, war die Konfiskation der ehemals<br />

polnischen Krön- und Kirchengüter. Wir haben im allgemeinen gegen eine<br />

solche Konfiskation nicht das mindeste einzuwenden, hoffen vielmehr, daß<br />

die Reihe bald noch an andere Krongüter kommen werde. Allein wir fragen,<br />

29 Marx/Engels, Werke Bd. 6

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