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erklären. Die Grenzen dieses „Falls" sind nicht bestimmt. Ob der „Fall des<br />

Aufruhrs" gerade innerhalb der Festung oder Provinz sich anzeigen muß oder<br />

die Festung oder Provinz nur aus größerer oder geringerer Entfernung zu bedrohen<br />

braucht —, das wird ebenfalls nur der „Takt" der Generale und Kommandanten<br />

herauszufühlen haben. Und der „Takt" ist nach dem großen Wort<br />

des Generallieutenant Tietzen das erste Erfordernis eines preußischen<br />

Offiziers.<br />

Die Macht des Generals „für den Fall eines Aufruhrs" ist jedoch im Interesse<br />

aller Rechtsbodenschwärmer höchst merkwürdig wieder beschränkt worden.<br />

Nur „für den Fall eines Krieges" sollen Generale und Kommandanten<br />

selbständig die Provinzen und Festungen in Belagerungszustand erklären können.<br />

„Für den Fall eines Aufruhrs" aber, erklärt Art. 2 der neuen Charte,<br />

geht die Verkündigung des Belagerungszustandes vom Ministerium aus; der<br />

Kommandant soll seine Festung, der General die Provinz „für diesen Fall"<br />

nur provisorisch, vorbehaltlich der Bestätigung oder (!) Beseitigung durch das<br />

Ministerium, in Belagerungszustand erklären dürfen. Angenehme Sicherheit<br />

der aufruhrsbedrohten Untertanen! Haben wir nicht „verantwortliche"<br />

Minister? Ist nicht durch das bloße „Provisorium" der Kommandanten- und<br />

Generaldiktatur, durch die letzte Instanz der „verantwortlichen" Minister der<br />

„Rechtsboden" gerettet? Das „Provisorium" des Kommandanten oder Generals<br />

gibt zwar denselben nach Art. 7 und 13 das Recht, provisorisch die gewöhnlichen<br />

Gerichte zu suspendieren, provisorische Kriegsgerichte einzusetzen,<br />

welche dann ebenfalls provisorisch zum Tode verurteilen (Art. 8), und<br />

provisorisch die Todesurteile binnen 24 Stunden (Art. 13, § 7) vollstrecken zu<br />

lassen - aber der „Rechtsboden" ist immer durch die letzte Bestätigung der<br />

„verantwortlichen" Minister gerettet, und es lebe der Rechtsboden! Unser<br />

einziger stiller Wunsch ist dabei, daß an den Rechtsboden-Männern die ersten<br />

provisorischen Exekutionen im Namen Gottes und Sr. christlich-germanischen<br />

Unterknäsen-Majestät erprobt werden möchten.<br />

[„Neue Rheinische Zeitung"<br />

Nr.300 vom 17. Mai 1849]<br />

* Köln, 16.Mai. Cervantes erzählt irgendwo von einem braven Alguacil 1<br />

und seinem Schreiber, welche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit zwei<br />

Weiber von weniger als zweideutigem Ruf unterhielten. [424] Diese gefälligen<br />

Nymphen zogen bei großen Jahrmärkten oder sonstigen festlichen Gelegenheiten<br />

in einer Kleidung aus, daß man den Vogel schon von weitem an seinen

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