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401 Kongreß der rheinischen Gemeinderäte — Am I.Mai 1849 brachten die Kölner Tageszeitungen<br />

einen Aufruf des Gemeinderates der Stadt Köln „An alle Gemeinden der<br />

Rheinprovinz", in dem diese zu „einer allgemeinen Beratung aller Gemeinden der Rheinprovinz"<br />

am 5. Mai 1849 über die neue Situation in Preußen nach der Auflösung der<br />

Zweiten Kammer eingeladen wurden. Die preußische Regierung verbot diese Beratung.<br />

Das Verbot wurde in der „Kölnischen Zeitung", Nr. 104 vom 2. Mai 1849, 2.Ausgabe,<br />

veröffentlicht. Daraufhin versammelte sich der Kölner Gemeinderat erneut und beschloß<br />

einstimmig, das Verbot nicht zu beachten. Gleichzeitig erließ er eine neue Einladung „An<br />

alle Gemeinde-Verordneten der Rheinprovinz", in der diese gebeten wurden, sich am<br />

8. Mai 1849 im großen Casino-Saal in Köln zu versammeln. Am festgesetzten Tage erschienen<br />

dann etwa 500 Gemeinderäte aus ungefähr 300 Gemeinden und faßten einen Beschluß,<br />

der sich für die deutsche Reichsverfassung vom 28. März 1849, für die Einberufung<br />

der Kammern und gegen die Regierung Brandenburg-Manteuffel aussprach.<br />

Außerdem drohte der Beschluß im Falle der Nichtbeachtung der Forderungen der<br />

rheinischen Gemeinderäte mit dem Abfall der Rheinprovinz von Preußen. Diese Drohung<br />

war jedoch bei der fortschreitenden Festigung der Reaktion in Preußen und in<br />

Deutschland völlig irreal. 467 468 471 489<br />

402 Am 26. September 1848 verhängten die Kölner Behörden aus Furcht vor dem Aufschwung<br />

der revolutionär-demokratischen Bewegung den Belagerungszustand „zum<br />

Schutze der Persönlichkeit und des Eigentums". Ein Befehl der Militärkommandantur<br />

verbot die Durchführung von Versammlungen und die Tätigkeit aller Vereine zu „politischen<br />

und sozialen Zwecken"; die Bürgerwehr wurde aufgelöst und mußte die Waffen<br />

abgeben, Kriegsgerichte wurden eingeführt und das Erscheinen der „Neuen Rheinischen<br />

Zeitung" und anderer demokratischer Zeitungen untersagt. 467<br />

403 Am Sonntag, dem 6. Mai 1849, fanden in Köln drei Kongresse der Organisationen der<br />

Rheinprovinz und Westfalens statt; ein Kongreß der Arbeitervereine, ein Kongreß der<br />

demokratischen Vereine und in Deutz, einem Kölner Vorort, ein Kongreß der konstitutionell-monarchistischen<br />

„Bürgervereine". 468 471<br />

404 Am 25. September 1848 provozierten die Kölner Behörden durch die Verhaftung einiger<br />

Führer des Arbeitervereins eine vorzeitige Aktion der Arbeiter, die in der Stadt mit dem<br />

Barrikadenbau begannen. Marx und seine Anhänger unternahmen große Anstrengungen,<br />

um die Kölner Arbeiter von einer verfrühten und isolierten Aktion zurückzuhalten. Am<br />

nächsten Tag wurde Köln unter dem Vorwand, „Persönlichkeit und Eigentum" zu<br />

schützen, in Belagerungszustand versetzt (siehe Anm. 402). 468 471<br />

405 Der bewaffnete Aufstand in Dresden vom 3. bis 8. Mai 1849 leitete die Kämpfe zur Verteidigung<br />

der von der Frankfurter Nationalversammlung angenommenen Reichsverfassung<br />

ein. Die Arbeiter spielten in den Barrikadenkämpfen die Hauptrolle, während die<br />

Bourgeoisie und das Kleinbürgertum fast gar nicht am Aufstand teilnahmen. Der Aufstand<br />

in Dresden blieb isoliert und erlag nach tapfrer Gegenwehr der Übermacht sächsischer<br />

und preußischer Truppen. 473 481<br />

406 Anfang Mai 1849 begannen in der Rheinprovinz, in der bayrischen Pfalz und in Baden<br />

Aufstände zur Verteidigung der Reichsverfassung, die am 28. März 1849 von der Frankfurter<br />

Nationalversammlung angenommen, aber von den Regierungen einer Reihe<br />

deutscher Staaten (Preußen, Sachsen, Bayern, Hannover u. a.) abgelehnt worden war. Die<br />

Volksmassen sahen in der Reichsverfassung die einzige noch nicht vernichtete Errungen-

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