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wurden die willkürlich Verhafteten wenigstens dem gewöhnlichen Gesetz und<br />

ihrem ordentlichen Richter nicht entzogen. Heute sind Gesetz und Gerichte<br />

suspendiert und außergewöhnliche Militärmordhöfe eingesetzt:<br />

Art. 9. Wer durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung zum<br />

Widerstand gegen die gesetzlichen (!) Anordnungen der Behörden reizt, soll<br />

vor ein Kriegsgericht gestellt werden.<br />

Art. 10. Wer in offenem oder bewaffnetem Widerstande gegen die Maßregeln<br />

der gesetzlichen Behörden betroffen wird oder den Truppen durch eine<br />

verräterische Handlung Gefahr oder Nachteil bereitet, soll im Wege des Standrechts<br />

sofort erschossen werden.<br />

Die Lorbeeren des Mordhundes Windischgrätz haben den wiedererstarkten<br />

Hohenzollern nicht schlafen lassen!

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