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156 Der Antrag des Abgeordneten Hanau) wurde in der Sitzung vom 3. Juni 1848 zur Beratung<br />

in die Abteilungen weitergeleitet. Am 21. Juli 1848 wurde von der Zentral-Abteilung ein<br />

Bericht über diesen Antrag und ein entsprechender Gesetzentwurf der preußischen Nationalversammlung<br />

vorgelegt, beides wurde an die Zentral-Abteilung zurückgewiesen. In der<br />

Sitzung vom 30. September 1848 lag ein zweiter Bericht über den Antrag des Abgeordneten<br />

Hanow vor, der dem Gesetzentwurf den „Vorbehalt interimistischer Festsetzung<br />

über die laufenden Leistungen" beifügte. Auf dieser Sitzung wurde der Gesetzentwurf<br />

angenommen. Das entsprechende „Gesetz, betreffend die Sistirung der Verhandlungen<br />

über die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung<br />

der Dienste, Natural- und Geldabgaben, sowie der über diese Gegenstände anhängigen<br />

Prozesse" wurde am 9. Oktober 1848 vom König verabschiedet. 121<br />

187 Der dringende Antrag des Abgeordneten Nenstiel, „daß die bestehenden Hofedienste (Robot)<br />

sofort aufhören", wurde in der Sitzung vom 1. September 1848 als nicht dringlich befunden<br />

und auf die gewöhnliche Tagesordnung gesetzt. Der gleiche Antrag war von Nenstiel<br />

bereits in der Sitzung vom 2. Juni 1848 gestellt und damals an die Abteilungen überwiesen<br />

worden. 121<br />

158 Marx meint die „General-Versammlung zur Wahrung der materiellen Interessen aller<br />

Klassen des preußischen Volks", auch „Junkerparlament" genannt. Es war ein Kongreß<br />

der großen Gutsbesitzer, der von den Führern des Vereins zum Schutz des Eigentums<br />

und der Förderung des Wohlstandes aller Volksklassen (auf dem Kongreß umbenannt in<br />

Verein zur Wahrung der Interessen des Grundbesitzes) für den 18. August 1848 nach Berlin<br />

einberufen worden war. 122<br />

159 Stein-Schultzescher Armeebefehl - Am 3. August 1848 war es in der Festung Schweidnitz zu<br />

einem Feuerüberfall von Festungstruppen auf die Bürgerwehr gekommen, wobei 14 Bürger<br />

getötet wurden. Durch dieses immer reaktionärere Auftreten preußischer Truppen<br />

veranlaßt, nahm die preußische Nationalversammlung am 9. August, unter Einbeziehung<br />

einiger Abänderungsvorschläge, einen Antrag des Abgeordneten Stein mit folgendem<br />

Wortlaut an: „Der Herr Kriegsminister möge in einem Erlaß an die Armee sich dahingehend<br />

aussprechen, daß die Offiziere allen reaktionären Bestrebungen fernbleiben, nicht<br />

nur Konflikte jeglicher Art mit dem Zivil vermeiden, sondern durch Annäherung an die<br />

Bürger und Vereinigung mit denselben zeigen, daß sie mit Aufrichtigkeit und Hingabe an<br />

der Verwirklichung eines konstitutionellen Rechtszustandes mitarbeiten wollen, und es<br />

denjenigen Offizieren, mit deren politischen Uberzeugungen dies nicht vereinbar ist, zur<br />

Ehrenpflicht machen, aus der Armee auszutreten." Der Kriegsminister Schreckenstein<br />

erließ trotz des Beschlusses der Versammlung keinen derartigen Befehl. Deshalb wiederholte<br />

Stein seinen Antrag in der Sitzung der Nationalversammlung vom 7.September; die<br />

Mehrheit der Versammlung schloß sich der Aufforderung an das Ministerium an, diesen<br />

Beschluß schnellstens auszuführen. Infolge dieses Abstimmungsergebnisses nahm das<br />

Ministerium Auerswald-Hansemann seinen Abschied. In der Zeit des folgenden Ministeriums<br />

Pfuel wurde der Befehl schließlich in abgeschwächter Form gegeben, blieb aber<br />

nur auf dem Papier. 122 251<br />

160 Wrangelscher Armeebefehl - Der kommandierende General des Brandenburger Wehrbezirks,<br />

Wrangel, erließ am 17.September 1848 einen Armeebefehl, der zeigte, daß die<br />

preußische Militärclique beabsichtigte, zum offenen Angriff auf die Errungenschaften der<br />

Revolution überzugehen. Wrangel betonte darin, daß es seine Aufgabe sei, „die öffentliche<br />

Ruhe" aufrechtzuerhalten, und drohte den „Elementen, welche zur Ungesetzlichkeit ver-

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