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[Drei neue Gesetzentwürfe]<br />

[„Neue Rheinische Zeitung"<br />

Nr. 244 vom 13. März 1849,<br />

Außerordentliche Beilage]<br />

* Köln, 12. März. Das preußische Königtum hält es endlich an der Zeit,<br />

seine volle Glorie zu entwickeln. Die „ungeschwächte" Krone 13211 von Gottes<br />

Gnaden oktroyiert uns heute drei neue Gesetzentwürfe über die Klubs und<br />

Versammlungen, über die Plakate und über die Presse^ 3221, in denen die Kammern<br />

aufgefordert werden, uns eine geschlossene Phalanx der liebenswürdigsten<br />

Septembergesetze 11731 aufzuladen.<br />

Wir geben morgen den Text der Entwürfe nebst den Motiven, soweit sie<br />

uns zugekommen. Wir werden — mehr als einmal — auf diese prachtvollen<br />

preußischen Produkte zurückkommen. 1 Für heute nur ein kurzes Resume!<br />

I. Klubgesetz. „Alle Versammlungen müssen 24 Stunden vorher angezeigt<br />

werden." Rasch berufene Versammlungen bei plötzlich eintretenden wichtigen<br />

Ereignissen sind damit unterdrückt - und diese Versammlungen sind ja<br />

gerade die allerwichtigsten. Jedermann muß der Zutritt gestattet werden, also<br />

ist es verboten, ein Eintrittsgeld für die Kosten der Versammlung zu erheben.<br />

Bei Versammlungen von Vereinen muß der vierte Teil des Raums den Nicht-<br />

Vereinsangehörigen überlassen werden, damit die Vereine gezwungen werden,<br />

sich größere und kostspieligere Lokale anzuschaffen, und damit bezahlte Polizeiagenten<br />

durch Lärmen, Toben und Poltern jede Beratung stören, jede Versammlung<br />

unmöglich machen können. Und wenn das alles noch nicht fruchten<br />

sollte, so steht es ja den „Abgeordneten der Polizeibehörde" frei, jede Versammlung<br />

unter dem ersten besten Vorwande in derselben Weise „sofort<br />

aufzulösen", wie die höchste Spitze der „Polizeibehörde", Se.Majestät unser<br />

Allergnädigster König, die Vereinbarungsversammlung „sofort aufgelöst" hat.<br />

1 Siehe vorl. Band, S. 346-350, 364-371, 427-430 und 434-443

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