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Sie muß alle Sr.Majestät mißliebigen Mitglieder ausstoßen und dem Gefängnisse<br />

und Henker zur Sühne der Religion des absoluten Königtums überantworten.<br />

So büßt sie erstens das Verbrechen ihres volkssouveränlichen erbsündlichen<br />

Ursprungs. Sie sühnt gleichzeitig eine frevelschwangere majestäts-,<br />

also gotteslästerliche Vergangenheit. Sie reinigt sich zu einem wahren Ausflusse<br />

königlicher Machtfülle. Sie wird aus einer „sogenannten' Volksvertretung<br />

eine wirkliche Volksvertretung - im höhern, königl[ich] preuß[ischen]<br />

Sinne. Der König ist das wirkliche preußische Volk. Das wirkliche preußische<br />

Volk - keineswegs nach welscher schlechter Sitte mit der oberflächlichen<br />

Kopfzahl der Staatseinwohner zu verwechseln - erwählt also nur Vertreter,<br />

damit die königlichen Wünsche als Volkswünsche dem Könige entgegenschallen<br />

und auf diese Weise die geheimsten Forderungen seines eigenen<br />

Allerhöchsten Herzens in der Form von öffentlichen Gesetzesvorschlägen<br />

und Kammerbeschlüssen eine ebenso prosaische, als gemeingültige Realität<br />

erhalten.<br />

Wir erwarten also Von den Berliner Kammern, daß sie ihren Königskultus<br />

mit dem Selbstopfer, mit der Ausmerzung der steuerverweigernden Sünder eröffnen<br />

wird.<br />

Die „Neue Preußische] Zeit[un]g" verheimlicht es nicht. Auch so ist die<br />

Kammer noch nicht gerecht vor dem Allerhöchsten. Der andere Teil des Opfers<br />

ist aber nicht von ihr als Korporation zu vollbringen. Er bleibt dem tätigen<br />

Sündenbewußtsein und der Selbstkreuzigung der einzelnen betreffenden<br />

Mitglieder anheimgestellt.<br />

„Zwar würden durch eine solche Reinigung", seufzt die „Neue Pr[eußische]<br />

Z[ei]t[un]g", „nicht alle die Mitglieder ausgeschieden, die man wegen ihrer politischen,<br />

auch staatsmännischen Antezedenzien so lange hinauswünschen müßte, als sie nicht<br />

ihren Anteil an dem Elende des Vaterlandes erkennen und bereuen und das Gelübde tun<br />

und öffentlich bezeugen, nach Kräften den zum Teil durch ihre persönliche Schuld hereingebrochenen<br />

Verbrechen 1 zu steuern. Doch versteht sich, daß von einem rechtlichen<br />

Grunde, solche Männer, welche der Revolution gedient haben, welche insonderheit<br />

zwischen dem 18.März und dem 8. November als hochgestellte Beamte in diesem Dienst"<br />

(echt preußische Grammatik!) „verbraucht worden sind, insgesamt aus den Kammern<br />

hinauszuweisen, keine Rede sein kann. Es wäre nur zu wünschen, daß das eigene Bewußtsein<br />

sie ferngehalten hätte, falls es bei ihnen nicht zu der oben desiderierten Umkehr<br />

gekommen ist. Auch machen sich bei diesem" (Allerhöchsten) „Wunsch billigerweise<br />

Distinktionen geltend, z.B. zwischen rheinischen Handelsleuten, die über Nacht zu Säulen<br />

des Staates werden sollen, und Männern aus altpreußischen" (feudalen) „Geschlechtern,<br />

deren ehrenvolle Namen mit der Geschichte unsers Königshauses und der ursprüng-

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