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[Neuer preußischer Fußtritt<br />

für die Frankfurter]<br />

[„Neue Rheinische Zeitung"<br />

Nr. 299 vom 16. Mai 1849,<br />

Außerordentliche Beilage]<br />

* Köln, 15.Mai. Kaum hat uns die heilige Knuten-Allianz eine allerneueste<br />

Belagerungs-Konstitution für Preußen oktroyiert 1, so erfreut sie uns schon<br />

heute mit einem zweiten Dokument, das nicht minder interessant ist. Jene<br />

Frankfurter nationalversammelten Waschlappen, die in ihrer radikalen Biedermännigkeit,<br />

Feigheit und Tölpelei den bezahlten Verrätern des deutschen<br />

Volks ein ganzes Jahr lang so getreulich an der Kontrerevolution mitarbeiten<br />

halfen, ernten jetzt, was sie gesäet. Wäre es möglich, daß in die Hirnschädel<br />

unsrer National versammelten einiges Licht, in ihre Brust aber nicht bloß einige<br />

Märzbier-Entrüstung, sondern nur ein kleiner Teil revolutionärer Entrüstung<br />

und Energie Eingang finden könnte, so müßte solches durch nachstehende<br />

„Königliche Verordnung" des Charlottenburger Unterknäsen bewirkt<br />

werden.<br />

„Königliche Verordnung<br />

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc.<br />

verordnen auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums hiermit, was folgt:<br />

§1<br />

Das Mandat der auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 30. März und<br />

7. April 1848 und Unserer Verordnung vom 11. des letzteren Monats im<br />

preußischen Staate gewählten Abgeordneten zur deutschen Nationalversammlung<br />

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