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Verbot<br />

der rheinischen Gemeinderäteversammlung<br />

[„Neue Rheinische Zeitung"<br />

Nr.288 vom 3. Mai 1849]<br />

* Köln, 2.Mai. Wir teilen unseren Lesern zu unserer speziellen Befriedigung<br />

mit, daß die von dem hiesigen wohllöblichen Gemeinderat ausgeschriebene<br />

Versammlung von Gemeinderat-Deputierten der Rheinprovinz durch<br />

simpeln Regierungsbefehl verboten worden ist. [401] Die „guten Bürger",<br />

welche sich im September bei dem Verbot der Demokratenversammlungen 14021<br />

so „behaglich" fühlten, mögen sich jetzt bei ihren Herren und Meistern<br />

bedanken. Im September 1848 wurde das Vereinsrecht der Demokraten<br />

wenigstens durch die honette Gewalt des Belagerungszustandes vernichtet; das<br />

Vereinsrecht des Kölner Gemeinderates ist dagegen mitten in schönster<br />

Rechtsbodenblüte an einem Fußtritt gestorben.<br />

Geschrieben von Friedrich Engels.

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