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an das korrektioneile Faktum der Rebellion, das bloß deshalb vor Geschwornen<br />

verhandelt wurde, weil es durch die Presse gegangen war.<br />

Bei Lassalle ist man aber viel pfiffiger gewesen. Man hat erst die Kriminalprozedur<br />

eingeleitet und behält sich die korrektionelle vor. Man hat nämlich<br />

für den Fall, daß Lassalle wegen der Neußer Rede freigesprochen würde,<br />

ihn vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen wegen Aufforderung zum Widerstand<br />

gegen die Beamten (Rebellion), die in zwei Düsseldorfer Reden enthalten<br />

sein soll.<br />

Wir brauchen hier nur an die Verhandlung im Prozeß gegen den Rheinischen<br />

Kreisausschuß zu erinnern. Der Fall ist ganz analog. Dort wurde auseinandergesetzt,<br />

wie ein Verbrechen (dasselbe, dessen Lassalle angeklagt) vorliege,<br />

oder gar nichts; wie man nicht zum bewaffneten Widerstand gegen die<br />

Regierung auffordern könne, ohne zum Widerstand auch gegen alle einzelnen<br />

Beamten aufzufordern, welche die Regierung sind. Die Geschwornen sprachen<br />

frei.<br />

Lassalle wird, wenn er nach seiner unzweifelhaften Freisprechung durch<br />

die Geschwornen Vor das Korrektionen kommt, in derselben Lage sein.<br />

Aber inzwischen hat man einen Vorwand, auf Verlängerung der Haft anzutragen,<br />

und dann ist das Korrektionellgericht ja nicht so diffizil wie die Geschwornen!<br />

Wir werden morgen auf den Anklageakt selbst eingehen und die Lächerlichkeit<br />

dieser ganzen Prozedur auch daraus nachweisen.

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