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nus, an ihr haftet „ein Makel", der sie unwürdig und unfähig macht, „in ihrer<br />

Gesamtheit als ein Träger preußischer Ehre, preußischer Treue und Vaterlandsliebe<br />

dazustehn". Es ist ein Ärgernis an ihr, das sie von sich werfen muß, um<br />

in Allerhöchsten Augen „gerecht" zu sein.<br />

„Dieser Makel, dieses Ärgernis, liegt in der Mitgliedschaft solcher Männer, welche<br />

an den verbrecherischen Freveln der Fraktion Unruh, welche insonderheit an deren<br />

Beschluß "der Steuerverweigerung sich beteiligt haben."<br />

„Die Regierung", heißt es weiter, „hat aus eigner beklagenswerter Schwäche oder<br />

aus Mißtrauen gegen die allerdings in hohem Grade von revolutionärer Gesinnung infizierte<br />

Justiz jene Männer nicht vor Gericht gestellt. Diese Versäumnis, diesen Fehler<br />

wiedergutzumachen, ist die Aufgabe der Kammern; darauf zu dringen, ist insbesondre die<br />

Pflicht aller Richter und Rechtsgelehrten unter ihren Mitgliedern, auch, um die dahinschwindende<br />

Ehre ihres Standes zu wahren. Es muß bei der Regierung darauf angetragen<br />

werden - und es sei dies einer der ersten Vorgänge nach Konstituierung der Kammer -,<br />

daß der Justizminister noch jetzt die gerichtliche Untersuchung und Bestrafung jener<br />

Übeltäter herbeiführe. Eine solche Ausmerzung ist das erste und dringendste Bedürfnis für<br />

einen gedeihlichen Fortgang der Beratungen."<br />

Der König hegt den innersten Wunsch, die steuerverweigernden Missetäter<br />

und Heiligtumsschänder gezüchtigt zu sehen bis auf die dritte Generation<br />

herab. Die königliche Regierung war zu schwach, diesen Wunsch zu verwirklichen.<br />

Das königlich preußische Volk war so schamlos, so mutwillig, die<br />

Missetäter und Sünder in offener Empörung gegen das landesväterliche Herz<br />

zu seinen Vertretern von neuem zu ernennen. An den Kammern ist es nun, die<br />

königliche Regierung zu zwingen, die eigensten Absichten Sr.Majestät auszuführen.<br />

Auf den Knien muß sie das Ministerium bitten, ihr zu gestatten,<br />

alle räudigen und im höheren Sinne unhoffähigen Elemente aus sich auszuscheiden.<br />

Und vor allem haben die Schriftgelehrten und Pharisäer, die „Richter<br />

und Rechtsgelehrten" ihren „Stand" zu retten, dessen „Ehre" dahinschwand<br />

von dem Augenblicke an, wo der freilich ungegründete Verdacht in<br />

Manteuffel auftauchte, die preußische Themis könne blind bleiben gegen die<br />

deutlichen Winke der Krone. Wie soll ein Richterstand seine Ehre vor dem<br />

Volke retten, für den jeder Einfall der inkorporierten Gnade Gottes nicht Gesetz<br />

wäre, der nicht unbedingt Ordre dem Könige selbst parierte?<br />

Man weiß, in allen Religionen bildet die Zerknirschung, das Opfer, womöglich<br />

das Selbstopfer, den eigentlichen Kern der Gottesfeier, des Kultus.<br />

Die sogenannte Volksvertretung, um zu beweisen, daß sie eine Vertretung des<br />

königlichen] Herzens ist - und das königliche Herz ist das lebendige, individualisierte,<br />

menschgewordene, wirkliche Volksherz — die „sogenannte"<br />

Volksvertretung muß daher vor allem sich selbst, sich als Ausfluß der Volkssouveränetät,<br />

auf den Stufen des Thrones hinopfern.

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