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auchen weder an den renornmistischen Feldzug Friedrich Wilhelms II.<br />

gegen die französische Republik zu erinnern, in welchem der große Hohenzoller<br />

zuerst Reißaus nahm und die deutschen „Reichstruppen" verriet, um mit<br />

Rußland den neuen polnischen Raub ins Werk zu setzen; noch weniger haben<br />

wir nötig, von der erbärmlichen Rolle zu sprechen, welche sein Nachfolger<br />

Friedrich Wilhelm III. in den Kaiserkriegen spielte, bevor er „Sein Volk"<br />

durch lügnerische Versprechungen in den Kampf jagte. Die Geschichte der<br />

„Märzerrungenschaften" war nur die Fortsetzung der alten „angestammten"<br />

Feigheit und Perfidie. Die VereinbarungsVersammlung war die erste Konzession<br />

der Feigheit an die Revolution, welche die berühmten Prahlereien von<br />

dem „Stück Pergament" [161] ablöste; sie wurde auseinandergejagt, als der Fall<br />

Wiens dem wiedererstarkten Hohenzoller den gehörigen Mut dazu an die<br />

Hand gab. Die oktroyierte Verfassung mit den „revidierenden" Kammern war<br />

die zweite feige Heuchelei, da die „ungeschwächte Krone" 13213 zu dieser Zeit<br />

immer noch einige liberale Konzessionen für nötig befand. Die Kammer wurde<br />

nach Hause geschickt, als die Verschwörung mit dem russischen Kaiser und<br />

Herrn zum ersehnten Abschluß gekommen war. [387] Aber erst der wirkliche<br />

Einmarsch der Russen auf deutschem Boden, die sichere Nähe der schützenden<br />

Kosaken gaben dem Hohenzoller den Mut, mit dem letzten Plan herauszurücken:<br />

Aufhebung der letzten heuchlerischen „Konstitutionsgarantien"<br />

durch die unbeschränkteste, willkürlichste Säbeldiktatur, Suspension der alten,<br />

selbst vormärzlichen Gesetze und Gerichte, Rache mit „Pulver und Blei" an<br />

der Revolution für die in den Märzkonzessionen proklamierte hohenzollersche<br />

Feigheit.<br />

Dies ist die historische Entstehung der neu oktroyierten Standrechtsverfassung.<br />

Sehen wir uns jetzt den Inhalt derselben an.<br />

Nach Art. 1 und 2 kann „für den Fall eines Aufruhrs" nicht nur jeder<br />

Festungskommandant seine Festung, sondern auch jeder „kommandierende<br />

General" den ganzen Bezirk des Armeekorps in Belagerungszustand erklären.<br />

„Für den Fall eines Aufruhrs", c'est-a-dire 1, wenn der Kommandant oder<br />

General für gut befindet,den „Fall eines Aufruhrs" vorauszusehen. Oder sollten<br />

die Hohenzollernschen Minister, in deren Stilübungen gewöhnlich der<br />

merkwürdigste Uberfluß an Mangel grammatischer Kenntnisse vorherrscht,<br />

sagen wollen: „Im Fall eines Aufruhrs"? Die Interpretation wird dem erprobten<br />

Verstand der Generale und Kommandanten überlassen bleiben.<br />

„Für den Fall eines Aufruhrs" also kann der Kommandant seine Festung,<br />

der kommandierende General aber eine ganze Provinz in Belagerungszustand

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