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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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Als 1999 die neuen Vorschriften in Kraft traten, wurde davon zunächst nur zögerlich<br />

Gebrauch gemacht. Dies lag zum einen daran, dass zuvor erst außergerichtliche<br />

Einigungsversuche unternommen und bestätigt werden mussten, bevor ein gerichtliches<br />

Verfahren in Frage kam. Als im Jahr 2000 die Schuldnerberatungsstellen zu<br />

Insolvenzberatungsstellen aufgewertet und da<strong>mit</strong> die überschuldeten Haushalte<br />

besser informiert wurden, verdreifachte sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen<br />

binnen Jahresfrist auf über 10 000. Auch 2001 stiegen die Verbraucherinsolvenzen um<br />

ein Viertel an. Im Jahr 2002 kam es <strong>mit</strong> weit über 21 000 Fällen zu einer Flut von Anträgen<br />

auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, dem in der Regel auch<br />

entsprochen wurde. Das Interesse auf eine Entschuldung auf diesem Wege hielt auch<br />

2003 <strong>mit</strong> 32 131 derartigen Verfahren unvermindert an.<br />

Die überschuldeten Haushalte weisen relativ hohe Verbindlichkeiten auf, die sich in<br />

den letzten beiden Jahren in der Größenordnung von durchschnittlich 100 000 Euro<br />

bewegten. Bis 2001 waren die durchschnittlichen Verbindlichkeiten fast doppelt so<br />

hoch gewesen. Dies hängt in erster Linie da<strong>mit</strong> zusammen, dass bis 2001 nicht<br />

trennscharf zwischen reinen Verbrauchern und Personen unterschieden wurde, die<br />

früher einmal beruflich selbstständig tätig waren und aufgrund dieser Selbstständigkeit<br />

höhere Verbindlichkeiten besaßen.<br />

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